Gerichtliches Disziplinarverfahren Soldaten/Bundeswehr – Ablauf des Verfahrens – Bester Anwalt?

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Gerichtliche Disziplinarverfahren bei Soldaten der Bundeswehr dauern in der Regel von der Tat bis zur Rechtskraft mehrere Jahre. Um eine wirksame Verteidigung in dieser schwierigen Rechtsmaterie sicherzustellen, stehen viele betroffene Soldaten zunächst vor der Frage, welchen Rechtsbeistand sie einschalten sollen, um bestmöglich verteidigt zu werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Sobald die Bundeswehr Kenntnis von einem schwerwiegenden Dienstvergehen erhält, werden Vorermittlungen durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft (§ 92 WDO) durchgeführt. In der Regel wird der Soldat zunächst von seinem Disziplinarvorgesetzten vernommen. Vor der Einleitung durch die Einleitungsbehörde (§ 94 WDO) wird der Soldat erneut angehört. Bevor eine Anschuldigung (§ 99 WDO) – die in etwa einer Anklage im Strafverfahren – vergleichbar ist, verfügt wird, erfolgt erneut eine Anhörung. Danach kommt es – oft erst nach einem weiteren Ablauf eines Jahres und länger – zur Hauptverhandlung vor dem Truppendienstgericht (§§ 104 ff. WDO) oder Erledigung durch Disziplinargerichtsbescheid auf Vorschlag des Truppendienstgerichts (§ 102 WDO). Soweit der Betroffene oder die Wehrdisziplinaranwaltschaft nach einem Urteil Berufung einlegt, kommt es zur Berufungsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 116 ff. WDO).

Was kann ich als Betroffener unternehmen?

Zunächst sollten Sie als Betroffener rechtlichen Rat einholen. In der Vernehmung vor dem Chef oder Disziplinarvorgesetzten sollten Sie keine Angaben machen. Dies darf in keinem Fall als Schuldeingeständnis gewertet werden, sondern ist Ihr gutes Recht (§ 32 Abs. 4 SG). Es gibt kaum Fälle, in welchem eine frühzeitige Aussage beim Disziplinarvorgesetzten – beim Vorwurf eines schwerwiegenden Vergehens, d. h. in der Regel bei gleichzeitigem Vorwurf einer Straftat – Vorteile gebracht hätte. Gelegentlich entsteht aber der Eindruck, dass es „besser sei“ oder man mit „einem blauen Auge“ davonkommt, wenn man ein umfassendes schriftliches Geständnis ablegt. Dies ist falsch! Daher sollten Sie schweigen und rechtlichen Beistand einholen.

Welches ist der beste Anwalt für mich?

Soweit ein schwerwiegendes Dienstvergehen vorliegt, muss der Disziplinarvorgesetzte den Vorgang der Staatsanwaltschaft mitteilen. Außerdem steht er in ständigem Kontakt mit dem Wehrdisziplinaranwalt. Dieser ist entsprechend § 84 WDO an die Feststellungen, die im Strafverfahren getroffen werden, gebunden. Somit sollte eine wirksame Verteidigung bereits im Strafverfahren erfolgen. Da es auf die Verbindung und dienstrechtlichen Auswirkungen ankommt, ist es häufig nicht ausreichend, einen guten Strafverteidiger (vor Ort) zu beauftragen.

Der Autor des Rechtstipps, Oberstleutnant d. R. Christian Steffgen, war Vertragsanwalt des DBwV von 2001-2015 und ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Er hat viele Strafverfahren von Soldaten bundesweit zur Einstellung gebracht und so eine disziplinare Ahndung verhindert oder zumindest erheblich abgemildert.


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