Geschäftsführer einer GmbH? Sichern Sie sich Ihre Rechte durch Vertrag!

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Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts in aller Regel kein Arbeitnehmer, da Sie die Geschicke des Unternehmens eigenständig steuern.

Zumeist wird der Geschäftsführer seine Arbeitszeiten daher selber einteilen können und maßgeblichen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen haben. Diesen Vorteilen steht aber der Nachteil gegenüber, dass die Arbeitnehmerschutzvorschriften auf den Geschäftsführer keine Anwendung finden. Zur eigenen Absicherung sollte daher vor Bestellung zum Geschäftsführer darauf geachtet werden, dass folgende wichtige Punkte im Geschäftsführervertrag geregelt werden:

● Höhe des Grundgehaltes

● Höhe der Provision, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden soll 

● Voraussetzungen für die Provisionsentstehung

● Anspruch auf Entgeltzahlung im Krankheitsfall 

● Kündigungsfristen Im Falle einer Kündigung durch das Unternehmen

● Zahlung eines Abfindungssumme für den Fall einer ordentlichen Kündigung 

● Abschluss einer Lebens oder Rentenversicherung zu Gunsten des Geschäftsführers

● Übernahme oder teilweise Übernahme der Krankenversicherungskosten durch die GmbH 

● Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch die GmbH

● Länge des Urlaubsanspruchs und Anspruch auf bezahlten Urlaub

Es hängt natürlich vom Einzelfall ab, ob der Bewerber diese Ansprüche in den Vertragsverhandlungen durchsetzen kann. Er sollte sich bei Eintritt in die Verhandlungen aber bewusst sein, dass diese Punkte regelungsbedürftig sind und sie daher ansprechen. Der Geschäftsführervertrag kann zuvor auch zusammen mit einem Anwalt entworfen werden.

Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, so sind hierfür nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Land- bzw. Amtsgerichte zuständig.



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