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Geschiedene Mütter: Arbeitszeit-Anpassung

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Geschiedene Mütter müssen ihre Arbeitszeit oft an die Kindergartenzeiten anpassen und können nicht immer auf nachehelichen Unterhalt in voller Höhe hoffen. Notfalls müssen sie sich einen neuen Arbeitsplatz suchen, damit das eigene Kind ausreichend betreut werden kann. Zu dieser Auffassung gelangte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG).

Im konkreten Fall hatte eine Mutter nach der Scheidung ihren Vollzeitjob aufgegeben, denn wegen der Betreuung ihres Kindes war die bisherige Schichtarbeit nicht mehr möglich. Aufgrund dieser Situation klagte die Mutter auf mehr Unterhalt. Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts kamen nun zu dem Ergebnis, dass die Mutter nicht erwarten könne, dass ihr Ex-Mann nachehelichen Unterhalt in der vollen Höhe nach wie vor zahlen müsse und billigten ihr nach einer Übergangsfrist von drei Monaten monatlich 198 Euro zu. Bis dahin erhalte sie die vollen eingeklagten rund 380 Euro.

Mit dem Urteil gab das Gericht der Unterhaltsklage der geschiedenen Frau nur in Teilen recht. Die als Altenpflegerin arbeitende Frau vertrat die Auffassung, ihr Ex-Mann müsse einen höheren nachehelichen Unterhalt bezahlen – schließlich könne sie nicht voll erwerbstätig sein, denn ihr Arbeitgeber biete für Vollzeitkräfte lediglich Schichtdienst an. In dieser Zeit sei eine Betreuung des gemeinsamen fünf Jahre alten Kindes nicht möglich.

Das OLG Koblenz kam zu der Auffassung, dass aufgrund der Kindesbetreuung eine Dreiviertelstelle zumutbar sei, wobei die Arbeitszeit an die Kindergartenzeiten angepasst werden müsste - zur Not auch verbunden mit einem Arbeitsplatzwechsel.

 

(OLG Koblenz, Urteil v. 16.03.2010, Az.: 11 UF 532/09)

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