Getrennt lebender Ehegatte hat eigenen Anspruch auf Abrechnung der Krankheitskosten

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Der Versicherungsnehmer einer Krankenversicherung muss seinem getrennt lebenden mitversicherten Ehegatten eine Vollmacht zur eigenständigen Abrechnung der Krankheitskosten gegenüber der Versicherung einräumen. Dieser Anspruch besteht hingegen nicht hinsichtlich der Abrechnung von Krankheitskosten eines mitversicherten Kindes, wenn beide Ehegatten die elterliche Sorge innehaben (OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2007 - 5 WF 9/07).

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