Google-Bewertungen

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Bei Google eine Bewertung abzugeben wird immer beliebter. Manchmal hat man den Eindruck, dass es Bewertern und Bewerterinnen Freude macht, zu Unternehmen, Veranstaltungen und Essen etwas zu schreiben. Dienstleistungen aller Art können mit Sternen und Text bewertet werden. Potentielle Kunden orientieren sich auch gerne an den Bewertungen. Für Unternehmen ist es deshalb sehr wichtig, bei Google möglichst viele gute Bewertungen vorzuweisen. Orientiert man sich an einer Bewertung, so sollte man allerdings wissen, dass Bewertungen auch von guten Bekannten des Unternehmers oder Konkurrenten abgegeben werden. Bewertungen können zudem für 39,95 EUR oder günstiger im Internet gekauft werden. Selbst das Löschen von schlechten Bewertungen wird angeboten. Negative Google-Bewertungen schaden dem Ruf eines Unternehmens, vertreiben Kunden und minimieren den Umsatz.

Löschen lassen kann man eine schlechte Google-Bewertung dann, wenn sie gegen geltendes Recht oder Google-Richtlinien verstößt. Die Bewertung muss zunächst bei Google als ungemessen gemeldet werden. Eine Löschung kann sich über mehrere Wochen hinziehen und endet oft erfolglos, da Google in vielen Fällen nicht reagiert. Allerdings kann nicht jede Google-Rezension gelöscht werden, da der Meinungsfreiheit und der Authentizität von Bewertungen ein hoher Stellenwert zugemessen wird. Ein Verstoß gegen geltendes Recht liegt vor, wenn die Bewertung nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil sie einen Straftatbestand darstellt. Erfasst sind hier insbesondere Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen. Auch die Angabe nachweislich falscher Tatsachen ist zu löschen. Dies ist ebenfalls von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt.

Google selbst gibt zusätzlich Richtlinien vor. Danach ist ein Eintrag zu löschen bei falschem Inhalt, Inhalt, der nicht themenbezogen ist, illegal, eingeschränkt zulässig oder sexuell anstößig ist, bei Beleidigung, Belästigung, Interessenkonflikt oder Identitätsdiebstahl.

Wenn Sie zur Löschung Fragen haben oder ungerecht bewertet wurden, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.


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