Häufig fehlerhafter Versorgungsausgleich bei Scheidung

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Bei der Scheidung findet von Amts wegen der sogenannte Versorgungsausgleich statt. Somit wird, falls kein ehevertraglicher Ausschluss vereinbart ist, vom Familienrichter bei jedem Scheidungsverfahren geprüft, welche Altersvorsorgeansprüche die Ehegatten während der Ehezeit jeweils erlangt haben. Dies können etwa Rentenanwartschaften, Betriebsrentenansprüche oder auch private Altersvorsorgeverträge sein.

Mit der Scheidung wird sodann ein hälftiger Ausgleich der jeweiligen Versorgungen vom Gericht im Beschlusswege angeordnet.

Bekannt ist, dass bereits ein nicht unerheblicher Teil der Rentenbescheide nicht korrekt ergehen. Es ist daher naheliegend, dass der Versorgungsausgleich noch wesentlich anfälliger für Fehler ist. Dies beruht – von möglichen Berechnungsfehlern abgesehen – darauf, dass das Gericht natürlich nur die Versorgungen ausgleichen wird, welche auch ordnungsgemäß von den Eheleuten mitgeteilt werden.

Manipulationen durch nur unvollständige oder unrichtige Mitteilungen sind daher leicht möglich. Die Gerichte sind mit Fallzahlen inzwischen derart ausgelastet, dass keine Gewähr für vollständige Ermittlungen durch die Familiengerichte in jedem Fall bestehen.

Zumindest bei länger als 3 Jahren bestehenden Ehen wird daher anzuraten sein, vorsorglich für eine eigene anwaltliche Vertretung bei der Scheidung zur Klärung von Verdachtsfällen zu sorgen, da die Werthaltigkeit des Versorgungsausgleiches sehr häufig immens unterschätzt wird.

Rechtsanwalt Stefan Buri, Hamburg

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