Haftung für Stromlieferungsvertrag auch nach Trennung?
- 1 Minute Lesezeit
Der BGH hat entschieden, dass ein Ehegatte auch dann noch für den vom anderen Ehegatten abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag haftet, wenn er/sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Dies gilt sogar noch für Strom, der nach der Trennung verbraucht wird. Wenn ein Ehegatte also aus einer Wohnung auszieht, sollte er/sie vorsorglich alle Dauerschuldverhältnisse kündigen. Dabei sollte als Kündigungsgrund Trennung bzw. Auszug unbedingt angegeben werden.
Artikel teilen: