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Hochwasserschäden: der Ärger mit den Versicherungen

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Es kommt leider gar nicht so selten vor: Durch Hochwasser entstehen an der eigenen Immobilie massive Schäden, doch die Wohngebäudeversicherung will nicht – oder nur begrenzt – zahlen. Die Anwaltskanzlei Lenné hat es leider häufig mit solchen Situationen zu tun. 

Die WDR-„Servicezeit“ befasst sich mit einem solchen Fall, in dem die Versicherung den Schaden, der einem Ehepaar durch Hochwasser entstanden war, nur anteilig bezahlen wollte. Ich gebe in der Sendung Tipps, mit denen sich Geschädigte besser absichern und einen nervenaufreibenden Streit mit dem Versicherer eventuell verhindern können.

Entstehen durch Hochwasser Schäden an Gebäuden, dann übernimmt für gewöhnlich die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Soweit die Theorie. Tatsächlich kommt es jedoch häufig dazu, dass die Versicherung gar nicht oder nur teilweise für die Schäden aufkommen will. Dann beginnt unter Umständen ein meist langwieriger Rechtsstreit zwischen Geschädigten und Versicherung. Vor allem für die Versicherungsnehmer eine zermürbende Situation.

Solch einen Fall beleuchtet die WDR-Sendung Servicezeit. 2016 waren am Haus eines Ehepaars in der Eifel durch Hochwasser massive Schäden im Keller entstanden. Durch Starkregen war es zu einer Überschwemmung gekommen. 

Das Wasser drückte von unten in den Keller und überschwemmte diesen vollständig. An sich schon eine schlimme Situation für die Eheleute. Doch dann wollte die Wohngebäudeversicherung lediglich einen Bruchteil der Reparatur- und Sanierungskosten übernehmen. Der nächste Schock!

Der Gutachter

Die Versicherung schickte einen Gutachter zu den Versicherungsnehmern. Dessen Gutachten fiel, wenig überraschend, zuungunsten der Geschädigten aus und erkannte nur ein Drittel der Kosten an. Die Kostenvoranschläge der Handwerker wurden größtenteils abgelehnt. Den Geschädigten blieb also nichts anderes übrig, als die Kosten zunächst selbst zu tragen und diese vor Gericht von der Versicherung einzuklagen.

Das zuständige Gericht bestellte ein eigenes Gutachten. Und tatsächlich kam der gerichtlich bestellte Gutachter zu einem anderen Ergebnis als sein Kollege: Die Sanierungsarbeiten seien angemessen. Das Gericht gab den Klägern Recht. Die Versicherung sollte zahlen. Die ging aber erst einmal in Berufung.

Die Tricks der Versicherer

Dieses Verhalten der Versicherungen ist nicht unüblich, denn sie versuchen auf diese Weise, möglichst günstig aus der Sache herauszukommen. Im Interview berichte ich von den üblichen Tricks der Versicherer und gebe Tipps, wie sich Geschädigte dagegen schützen können. 

Der Wichtigste: Nehmen Sie Ihren eigenen Gutachter mit! Denn Gutachter, die von der Versicherung beauftragt werden, stellen unter Umständen die Interessen des Versicherers über die der Geschädigten, um sich so den nächsten Auftrag seitens des Versicherungsunternehmens zu sichern.

Wenn Sie wissen möchten, was es sonst noch von Auseinandersetzungen mit Versicherungen zu berichten gibt und wie es in dem Fall weitergegangen ist bzw. welche Unwägbarkeiten eventuell noch auf Versicherungsnehmer zukommen können, sehen Sie sich den Videobeitrag an.

Immer wieder werden die Versicherungen versuchen, die Kosten für einen Schadensfall so gering wie möglich zu halten. Neben einem eigenen Gutachter lohnt es sich also durchaus, vor der Auseinandersetzung mit dem Versicherer eine juristische Beratung zu suchen, um ihm keinen Spielraum für Kostenkürzungen zu lassen. 

Die Anwaltskanzlei Lenné berät und vertritt Sie in solchen Fällen gerne, um dafür zu sorgen, dass Ihnen sämtliche Sanierungs- und Reparaturkosten erstattet werden. Lassen Sie sich einfach in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.



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