Höherer Kindesunterhalt und staatliches Kindergeld ab 01.01.2021.
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Der Mindestunterhalt (100 %) erhöht sich ab 01.01.2021 um 24 EUR und beträgt
für Kinder bis 5 Jahre 393 EUR
für Kinder von 6-11 Jahre 451 EUR
für Kinder von 12-17 Jahren 528 EUR
für Kinder ab 18 Jahren 564 EUR.
Der neue Unterhalt ab 01.01.2021 zur Übersicht:
Es werden jeweils die Einkommensgruppe, das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in EUR, die Altersstufe des Kindes in Jahren, der zu zahlende Unterhalt in Beträgen sowie in Prozent angegeben.
Nettoeinkommen | 0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahre | Prozent | |
1. | bis 1.900 | 393 | 451 | 528 | 564 | 100 |
2. | 1.901 - 2.300 | 413 | 474 | 555 | 593 | 105 |
3. | 2.301 - 2.700 | 433 | 497 | 581 | 621 | 110 |
4. | 2.701 - 3.100 | 452 | 519 | 608 | 649 | 115 |
5. | 3.101 - 3.500 | 472 | 542 | 634 | 677 | 120 |
6. | 3.501 - 3.900 | 504 | 578 | 676 | 722 | 128 |
7. | 3.901 - 4.300 | 535 | 614 | 719 | 768 | 136 |
8. | 4.301 - 4.700 | 566 | 650 | 761 | 813 | 144 |
9. | 4.701 - 5.100 | 598 | 686 | 803 | 857 | 152 |
10. | 5.101 - 5.500 | 629 | 722 | 845 | 903 | 160 |
Mehr Kindergeld zum 01.01.2021
Das Kindergeld erhöht sich ab dem 01.01.2021 um 15 EUR und beträgt für ein
1. und 2. Kind 219,00 EUR
3. Kind 225,00 EUR
ab 4. Kind 250,00 EUR
Anrechnung des hälftigen Kindergeldes
Das staatliche Kindergeld wird zu 50 % auf den Kindesunterhalt angerechnet, so dass sich Ergebnisse mit 0,50 EUR ergeben.
für Kinder bis 5 Jahre 393 EUR – 109,50 EUR = 283,50 EUR
für Kinder von 6-11 Jahre 451 EUR– 109,50 EUR = 341,50 EUR
für Kinder von 12-17 Jahren 528 EUR – 109,50 EUR = 418,50 EUR
für Kinder ab 18 Jahren 564 EUR– 109,50 EUR = 454,50 EUR
Bedarf volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand
Volljährige Kinder, die einen Anspruch auf Barunterhalt haben und in einem eigenen Hausstand leben, auch in Wohngemeinschaften, erhalten abweichend von den Tabellenwerten 860,00 EUR monatlich. In diesem Betrag sind 375,00 EUR Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten enthalten.
Welche Selbstbehalte gelten?
Der Selbstbehalt beträgt bei einem
- erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten 1.160,00 EUR;
- nichterwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten 960,00 EUR.
Haben Sie einen dynamischen Unterhaltstitel, dann brauchen Sie nichts zu tun.
Ist der Kindesunterhalt in einem Prozentsatz tituliert, ändert sich der zu zahlende Kindesunterhalt entsprechend. Da sich der Unterhalt nach den Titeln richtet, ist bei einem dynamischen Unterhaltstitel nichts zu machen. Sie sollten den Unterhaltsverpflichteten jedoch auffordern, den erhöhten Unterhalt zu zahlen.
Eine Aufforderung ist erforderlich für höheren Unterhalt bei nicht dynamischen Titeln
Ist der Kindesunterhalt nicht tituliert oder ist im Unterhaltstitel ein fester Betrag aufgenommen, ist der höhere Unterhalt am besten schriftlich geltend zu machen, um einen Nachweis der Zahlungsaufforderung zu haben.
Höherer Unterhalt ist dem Monat einer entsprechenden Zahlungsaufforderung oder einer Aufforderung zur Erteilung von Auskunft zur Berechnung von Kindesunterhalt geschuldet.
Ich berate sie in allen Fragen des Familienrechts, bei Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Anett Wetterney-Richter
Fachanwältin für Familienrecht
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