Ihr gutes Recht in Familienangelegenheiten

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Was bringt eine Heirat eigentlich an Rechten und Pflichten mit sich?

Stefan Gamsjäger: Rechtsfolgen einer Ehe sind etwa die zum gemeinsamen Wohnen, zu Treue, Beistand und anständiger Begegnung. Es folgen auch namens-, unterhalts- pensions- und erbrechtliche Konsequenzen.

Was raten Sie, wenn eine Ehe zerbricht?

Stefan Gamsjäger: Der wohl beste Weg der Trennung liegt in einer einvernehmlichen Scheidung, welche meist durch klare Regelungen in einem zuvor geschlossenen Ehevertrag begünstigt wird. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen sowie eine Scheidungsvereinbarung erforderlich. Diese muss jedenfalls eine Einigung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse und der Schulden, über die wechselseitigen Ansprüche auf Unterhalt sowie gegebenenfalls über die Obsorge, das Kontaktrecht und den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder enthalten.

Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Stefan Gamsjäger: Nach meiner Erfahrung besteht zunehmend der Wunsch, bereits vor der Eheschließung die Folgen der Ehe, einer allfälligen Scheidung oder des Todes eines Ehepartners vertraglich festzulegen. Dadurch können die starren gesetzlichen Regelungen an individuelle Bedürfnisse angepasst werden und künftige Streitigkeiten in den meisten Fällen vermieden werden. So können etwa abweichende Regelungen vom Prinzip der Gütertrennung oder der Ehewohnung getroffen werden, die sonst auch in die Aufteilung einbezogen würde. Insbesondere für die gesetzlich weit weniger reglementierten nichtehelichen Lebensgemeinschaften rate ich besonders zum Abschluss eines Partnerschaftsvertrages.

Weekend: Was passiert, wenn sich die Ehepartner nicht einigen können?

Stefan Gamsjäger: Bei einer streitigen Scheidung kommt es entweder zu einer Scheidung aus Verschulden, wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft oder aus anderen Gründen. Hier entscheidet der Richter mit Scheidungsurteil und wird meist nur die Ehe geschieden wobei die Vermögensaufteilung, die Regelung der Obsorge und der Unterhaltsansprüche in gesonderten Gerichtsverfahren geltend gemacht werden muss. Diese Verfahren sind deutlich teurer und belastender für alle Beteiligten.

Was geschieht bei einer Scheidung mit den Kindern?

Stefan Gamsjäger: Zunächst bleibt grundsätzlich die Obsorge beider Elternteile für gemeinsame minderjährige Kinder aufrecht, derjenige bei dem sich das Kind in der Folge nicht hauptsächlich aufhält, muss Unterhalt zahlen. Können sich die Eltern über die Obsorge aber nicht einigen, hat das Gericht auf Grundlage des Kindeswohls darüber zu entscheiden.

Für rechtliche Auskünfte stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


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