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Indexmiete - was Sie wissen und beachten müssen!

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Indexmiete - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist die Indexmiete?

Die Indexmiete ist eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung. Vermieter und Mieter vereinbaren im Mietvertrag, dass die Miethöhe durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Dieser wird in Form des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) veröffentlicht. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 557b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Welche Voraussetzungen gelten für die Indexmiete?

Vereinbaren Vermieter und Mieter einen Indexmietvertrag, müssen einige Voraussetzungen für die Anpassung der Indexmiete vorhanden sein:

  • Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich anzeigen.
  • Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
  • Der Vermieter muss die Berechnung und den Betrag offenlegen.
  • Eine Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 558 BGB zulässig.
  • Eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude ist nur zulässig, wenn der Vermieter durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur Modernisierung veranlasst wird.
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