Post vom Inkassobüro – die wichtigsten rechtlichen Hintergründe
- 3 Minuten Lesezeit
- Die mit dem Inkassoschreiben geltend gemachte Hauptforderung sollte überprüft werden.
- Die Inkassogebühren und Zinsen sind nur fällig, wenn der Schuldner mit der Zahlung der Hauptforderung in Verzug geraten ist.
- Die Inkassogebühren dürfen nicht höher als die gesetzlichen Anwaltsgebühren sein.
Findet sich im Briefkasten ein Brief von einem Inkassobüro, sorgt dies für eine unangenehme Überraschung: Denn neben einer ursprünglichen Forderung verlangt das Inkassobüro zusätzlich Zinsen und Gebühren. Allerdings sollte man sich von einem Brief eines Inkassobüros nicht einschüchtern lassen, sondern die Forderungen prüfen.
Was sind Inkassobüros?
Inkassobüros kann man in Kurzform als privatrechtliche Geldeintreiber beschreiben. Sie haben keinen Sonderstatus oder besondere Befugnisse. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob der Gläubiger ein Inkassobüro oder seinen Nachbarn zum Geldeintreiben beauftragt. Es sind also private Dienstleister, die das Mahnwesen professionell betreiben. In der Regel bieten Inkassobüros auch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an. Weitere Befugnisse, wie zum Beispiel Schufa-Einträge zu veranlassen, haben Inkassobüros oftmals nicht.
Geltend gemachte Hauptforderung prüfen
Nur weil ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht, heißt das noch lange nicht, dass sie berechtigt ist. Denn Inkassobüros prüfen nicht, ob die Forderungen tatsächlich bestehen, sondern verlassen sich auf die Angaben ihrer Auftraggeber. Folglich sollte die Hauptforderung überprüft werden, also, ob die Forderung tatsächlich dem Auftraggeber geschuldet ist bzw. war. Stellt sich heraus, dass die Hauptforderung unberechtigt war, sollte dies dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden.
Inkassogebühren und Zinsen überprüfen
Weiter macht das Inkassobüro üblicherweise Zinsen und Gebühren geltend – Letztere gerade für das Tätigwerden des Inkassobüros.
Inkassogebühren und Zinsen dürfen nur bei Verzug verlangt werden
Allerdings sind die Zinsen und Gebühren nur fällig, wenn der betroffene Schuldner auch in Verzug geraten ist. Verzug setzt in der Regel voraus, dass der säumige Schuldner gemahnt wurde oder 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung nicht bezahlt hat. Eine Mahnung ist nach § 286 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur in dieser Vorschrift genannten Ausnahmen entbehrlich, zum Beispiel, weil für die Zahlung ein bestimmter Termin vereinbart wurde oder der Schuldner ernsthaft angekündigt hat, die Zahlung endgültig nicht zu bezahlen.
Erhält man als Verbraucher eine Rechnung, setzt nach 30 Tagen nur dann der Verzug ein, wenn der Verbraucher in der Rechnung darauf hingewiesen wird. Verbraucher ist derjenige, der zu privaten Zwecken, zum Beispiel für ein Hobby oder für den Lebensbedarf etwas gekauft bzw. bestellt hat. Als Schuldner muss man zudem vor der Beauftragung des Inkassobüros vom Gläubiger ein Mahnschreiben oder eine Rechnung erhalten haben. Setzt erst das Inkassobüro den Schuldner in Verzug, kann es keine Gebühren mehr verlangen.
Gebühren dürfen gesetzliche Anwaltsgebühren nicht übersteigen
Die Inkassogebühren dürfen nicht höher sein, als ein Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für dieselbe Tätigkeit fordern dürfte. Beispiele: Das heißt, für Forderungen bis in Höhe von 500 Euro dürfen die Gesamtkosten für die Inkassotätigkeit den Betrag in Höhe von 83,54 Euro nicht überschreiten. Bei einer Hauptforderung bis zu 1000 Euro dürfen keine höheren Kosten als 147,56 Euro und bei einer Hauptforderung bis zu 1500 Euro dürfen keine höheren Kosten als 201,71 Euro anfallen. Das RVG regelt die Gebühren gestaffelt: je höher die Hauptforderung, desto höhere Gebühren fallen an.
Achtung: Umgehung des eigenen Anwalts
Da in Inkassounternehmen üblicherweise keine Rechtsanwälte tätig sind, gilt für die Sachbearbeiter auch nicht das Standesrecht für Rechtsanwälte. So darf beispielweise ein Rechtsanwalt einen Gegner nicht direkt anschreiben, wenn sich für diesen bereits ebenfalls ein Rechtsanwalt angezeigt hat. Diese Regel gilt für Inkassobüros nicht: Sie können stets den in Anspruch Genommenen weiter direkt anschreiben.
Widerspruch gegen Mahnbescheid
Das gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Inkassobüros beantragen als letzten Schritt den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids. Das Besondere bei dem gerichtlichen Mahnverfahren ist, dass das Gericht die Richtigkeit der geltend gemachten Forderung nicht überprüft. Das bedeutet, das Gericht erlässt einen Mahnbescheid, auch wenn die darin geltend gemachte Forderung nicht berechtigt ist. Gegen den Mahnbescheid kann aber binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Legt der Betroffene gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ergeht auf Antrag des Inkassobüros vom Gericht der Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Verpasst er auch diese Frist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Das heißt, gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Betroffene nichts mehr unternehmen. Das Inkassobüro kann mit dem Vollstreckungsbescheid die darin festgesetzten Forderungen mit einem Gerichtsvollzieher eintreiben.
(FMA)
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28.02.2023 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… . Sollte dies nicht geschehen, stellt das Inkassobüro Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Pfändung von Bezügen, von Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben und Versicherungen und vieles mehr in Aussicht …“ Weiterlesen
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02.01.2023 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.“ Weiterlesen
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23.12.2022 Rechtsanwältin Virabell Schuster„Zur Zeit verschickt das Inkassobüro Culpa Inkasso vermehrt Zahlungsaufforderung an Verbraucher. Es geht um Forderungen einer Firma Meiers Sanierungen&Finanzen Ltd . Diese Firma hat, anders …“ Weiterlesen
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13.12.2022 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… kann. Wichtiger Hinweis: Im Moment sind hier viele Inkassoforderungen von dem Inkassobüro Euro Invest Inkasso GmbH im Umlauf. Das Inkassobüro vertritt die Firma Targo AG , nicht zu verwechseln mit der Targo Bank …“ Weiterlesen
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16.03.2023 Rechtsanwalt Jens Hänsch„… durch Inkassobüro, Anwalt oder Gericht) und gegebenenfalls eine Verzugspauschale (gegenüber Unternehmern) von 40 Euro. Grundsätzlich kommt der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug, die nach Fälligkeit …“ Weiterlesen
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02.01.2023 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… von der Anwaltskanzlei Claim Rechtsanwalts GmbH – InkassovonMorgen oder einem Inkassobüro. Die Forderung erhöht sich um Zinsen sowie um Mahn- und Inkassokosten. Betroffene fragen in diesem Zusammenhang …“ Weiterlesen
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20.11.2022 Rechtsanwalt Christian Schilling„… einen neuen Leasingvertrag abzuschließen. Sollte der Leasinggeber ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro einschalten oder gar einen Mahnbescheid beantragen, müssen Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen …“ Weiterlesen
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15.11.2022 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Vorsorglich sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurückgewiesen und um Mitteilung der näheren Umstände des Zustandekommens …“ Weiterlesen
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11.11.2022 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… oder von einem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Beträge vom Konto abgebucht werden. Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen …“ Weiterlesen
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27.01.2023 Rechtsanwältin Virabell Schuster„Aktuell melden sich hier Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Culpa Inkasso erhalten haben. Dieses Inkassobüro handelt für die Firma Advanzo Services KFT mit Sitz in Budapest …“ Weiterlesen