Interessenausgleich und Sozialplan bei Thyssenkrupp in Hagen und in Olpe?

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Ca. 490 Arbeitsplätze sind vakant. In den Betriebsstätten Hagen und Olpe will Thyssenkrupp zahlreiche Arbeitsplätze streichen. Die Produktion von Stabilisatoren soll am Standort Olpe eingestellt werden, so berichtet es die Tagespresse.

Die deutschen Betriebsstätten für Federn und Stabilisatoren werden umstrukturiert, um die Geschäftsbereiche aus der Verlustzone herauszuführen“, so Karsten Kroos, CEO der Automobilzulieferer-Sparte bei ThyssenKrupp. Die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan laufen für beide Standorte. Die verbleibende Produktion soll mit den Entwicklungsaktivitäten am Standort Hagen gebündelt werden.

Ca. 330 Jobs werden am Thyssenkrupp-Standort in Olpe wegfallen.

In Olpe werden von 330 Mitarbeitern die Stabilisatoren für die Autoindustrie hergestellt. Bestehende Aufträge sollen nunmehr bis Ende 2021 abgearbeitet werden. Mitarbeiter sollen auf eine Anschlussbeschäftigung innerhalb und außerhalb des Konzerns eingestimmt werden.

Federnproduktion für die Autoindustrie am Standort Hagen seit 1925.

Etwa 400 Personen produzieren derzeit Federn im Betrieb in Hagen-Hohenlimburg. Es ist beabsichtigt die Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten der Federn- und Stabilisatoren-Gruppe in Deutschland in Hagen zu bündeln. Voraussichtlich 160 Stellen sollen bei der Strukturmaßnahme am Standort Hagen aber gestrichen werden.

„Zahlreiche Thyssenkrupp-Mitarbeiter stehen vor einer äußerst ungewissen Zukunft. Gibt es angemessene Abfindungen und ausreichend Angebote für Ersatzarbeitsplätze? Ist eine Transfergesellschaft geplant?“ fragt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hagen.

Für die Mitarbeiter, die einen Aufhebungsvertrag, ihre Kündigung oder eine Änderung ihres Arbeitsvertrages erhalten sollten, geht es nun zunächst darum zu prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig erfolgte und ob es Sinn macht, gegebenenfalls Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Zudem sollte ein Interessenausgleich mit Sozialplan kritisch unter die Lupe genommen werden. Bei einem etwaigen Angebot von Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, müssen die Arbeitnehmer aufpassen, dass sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld dadurch nicht gefährden. „Wirkt ein Arbeitnehmer an seiner Kündigung mit, kann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld vorübergehend sperren“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.

Für die betroffenen Thyssenkrupp -Mitarbeiter geht es nun darum, ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht unter: www.arbeitsrecht-hagen-anwalt.de


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