Internet-System-Verträge mit der Euroweb Internet GmbH – SSL Basic, CMS, Webdesign, usw.

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie einen Internet-System-Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH abgeschlossen und sind unzufrieden damit?


Die Euroweb Internet GmbH gehört wie einige weitere Unternehmen laut eigenem Internetauftritt zur Euroweb Group (Quelle: https://www.euroweb.de/euroweb-group/). Weitere Unternehmen der Euroweb Group sind demnach u.a.


• WN OnlineService
• PKW.de
• United Media AG
• WESTFALEN-BLATT OnlineService
• Madsack Onlineservice
• RUHRGEBIETSHELDEN
• YOURRATE
• STYLELANE
• foodiny


Internet-System-Vertrag


Internet-System-Verträge sind Werkverträge über das Erstellen und Betreiben von Internetseiten.
Die Laufzeit in uns vorliegenden Internet-System-Verträgen der Euroweb Internet GmbH beträgt dabei „achtundvierzig“ Monate. Diese Vertragslaufzeit wird nur kleingedruckt im Vertrag vermerkt. Auffällig ist hierbei, dass die Zeitspanne von 48 Monaten (= 4 Jahre!) von der Euroweb Internet GmbH als „achtundvierzig“ ausgeschrieben wird, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrags leicht zu überlesen ist.
Die monatlichen Kosten belaufen sich dabei, je nach Umfang der Leistungen von 150,00 € bis mehr als 300,00 €. Rechnet man diesen Preis auf den gesamten Zeitraum der Laufzeit hoch, kann man schnell bei bis zu 20.000,00 € landen.


Zusätzliche „Vereinbarungen“


Darüber hinaus werden einigen Kunden der Euroweb Internet GmbH nach Zeitablauf zusätzliche „Vereinbarungen“ angeboten.
Diese „Vereinbarungen“ über „Zusatzleistungen“ betreffen beispielsweise:
• SSL Basic,
• CMS,
• Responsive Webdesign,
• Facebook Fanpage,
• Google My Business,
• Online Redaktion,
• Newsletter,
• und QR-Code

Wortwörtlich heißt es in den uns vorliegenden zusätzlichen „Vereinbarungen“ der Euroweb Internet GmbH:


„Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ,Altvertrag‘ außer Kraft.“


Diese Bemerkung würde bedeuten, mit dem „Vereinbaren“ dieser „Zusatzleistungen“ würde eine im Kleingedruckten vermerkte erneute Laufzeit von 48 Monaten beginnen. Eine solche Laufzeitverlängerung der Euroweb Internet GmbH ist also im Grunde als „Neuvertrag“ zu deuten. Ob eine solche „Vereinbarung“ bzw. ein derartiger neuer Vertragsschluss im Einzelfall wirksam ist, ist fraglich und sollte daher fachanwaltlich geprüft werden.


Haben Sie bereits einen vergleichbaren Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH oder einem anderen Unternehmen der Euroweb Group abgeschlossen und haben Fragen dazu?
Möchten Sie den Verpflichtungen des Vertrags entgehen oder haben unwissend irgendwelchen Vereinbarungen zugestimmt?


Wir empfehlen eine fachanwaltliche Beratung, um Ihre Interessen zu verfolgen.
Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg und hilft Ihnen gerne bundesweit weiter!


Wir vertreten mit unseren Fachanwälten im Medien-, Urheberrecht und IT-Recht bundesweit eine Vielzahl von Mandanten, welche Verträge mit der Euroweb Internet GmbH oder einem anderen Unternehmen der Euroweb Group abgeschlossen haben. Daher können wir Ihnen bei Ihrem Anliegen umgehend weiterhelfen!


Gerne besprechen wir Ihre Fragen unverbindlich telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405. Sie können uns aber auch per E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de oder über die Funktion „Nachricht senden“ auf anwalt.de ganz unkompliziert kontaktieren!



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