Negative Arztbewertung löschen – Crashkurs zur Abgrenzung von Meinungen und Tatsachen

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn Sie eine negative Bewertung bei Google oder Jameda löschen lassen wollen, werden Sie sich häufig mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Bewertung bzw. die dort enthaltenen relevanten Passagen eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung darstellen.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Eine Meinungsäußerung ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nur dann nicht erlaubt, wenn sie entweder einen Straftatbestand verwirklicht (also z.B. eine Beleidung oder Verleumdung darstellt) oder die Grenze zur sog. Schmähkritik überschreitet. Beides wird von der Rechtsprechung eher selten anerkannt. So hat z.B. das Landgericht Frankenthal 2018 die Formulierung „ich halte XY für einen extrem schlechten Arzt“ als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen.

Eine Meinung erkennen Sie meist an Formulierungen wie „Ich finde…“, „Ich denke…“, „Mein Eindruck war…“ etc.

Bei einer Tatsachenbehauptung hingegen kommt es darauf an, ob ihr Inhalt wahr ist oder nicht. Schreibt  der Verfasser bei Jameda z.B. „Frau Dr. XY vergibt keine Termine an Kassenpatienten“, dann muss dies auch zutreffend sein und – wichtig – der Verfasser muss dies auch belegen können. Kann er dies nicht, muss die Aussage (und damit fast immer auch die ganze Bewertung) gelöscht werden.

Eine Tatsachenbehauptung erkennen Sie also daran, dass ihr Inhalt durch Beweise entweder bestätigt oder widerlegt werden kann.

Wo liegt das Problem?

Nach den oben genannten Beispielen könnte man glauben, Meinungen und Tatsachen ließen sich leicht unterscheiden. Die Bewertungsrealität bei Jameda sieht aber (leider) anders aus. Häufig werden Meinungen und Tatsachen vermischt, so dass unklar ist, worum es sich nun eigentlich handelt. 

Nehmen Sie z.B. die die Aussage „Meiner Meinung nach hat Herr XY mehrfach falsch abgerechnet“. Die Einleitung des Satzes klingt zunächst nach einer Meinung. Allerdings dürfte die Aussage, dass Herr XY „mehrfach falsch abgerechnet“ hat, dem Beweis zugänglich zu sein, denn die Abrechnungen des Herrn XY lassen sich ja auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Es dürfte sich daher trotz der Anfangsformulierung um eine Tatsachenbehauptung handeln. 

Es lohnt sich also wirklich, bei einer Bewertung genau(er) hinzuschauen.

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Sollten Sie bei Ihrer Stellungnahme gegenüber Google oder Jameda Hilfe oder eine kostenlose Ersteinschätzung benötigen, bin ich gerne für Sie da und freue mich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.



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