Jameda-Bewertung löschen lassen | Negative Bewertung nicht hinnehmen

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Sie haben eine negative Jameda-Bewertung erhalten? Der BGH hat ein vorteilhaftes Urteil für alle Rufmord-Geschädigten gefällt.

Der Bundesgerichtshof hatte sich mal wieder mit Jameda und einer dort veröffentlichen schlechten Bewertung eines Arztes zu beschäftigen. Der Arzt hatte in Frage gestellt, ob es überhaupt ein Patient war, der ihn bewertet hatte. In solchen Fällen von Beanstandungen lässt es Jameda meist dabei bewenden, dass man dem negativ bewerteten Arzt oder seinem Anwalt auf die Beanstandung hin eine E-Mail zukommen lässt, in der man vorträgt, der Verfasser habe die Behandlung so erlebt wie bewertet und man werde daher nicht weiter tätig werden.

BGH sieht endlich das Problem der Unternehmen

Mit dieser Vorgehensweise sind dem Missbrauch des Bewertungsportals Tür und Tor geöffnet. Bewertungen durch missliebige Konkurrenten, unfaire Patienten und andere Missstände konnten vor Gericht nicht wirksam angegriffen werden, so lange die Bewertung dem Text nach rechtmäßig war. Hier hat z. B. das OLG Stuttgart entschieden, der Arzt müsse beweisen, dass es sich gerade um keinen Patienten handelt. Mit diesen – gelinde gesagt – unverständlichen Ansichten ist nun Schluss. Der Bundesgerichtshof hat das Problem gesehen und schützt die Opfer schlechter Bewertungen jetzt durch zusätzliche Prüfpflichten, die es dem Portal Jameda auferlegt (Urteil vom 1. März 2016 – ZR 34/15). Zwar sind die Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht. In der Pressemitteilung der BGH-Richter heißt es jedenfalls:

„Zudem erschweren es derart verdeckt abgegebene Bewertungen dem betroffenen Arzt, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen.“

Jetzt wird das Berufungsgericht – das OLG Köln – den Fall erneut verhandeln.

Ärzte haben bessere Chancen auf Löschung auch an sich rechtmäßiger Bewertungen

Nicht nur kann nun gegen rechtswidrige Bewertungen vorgegangen werden. Mit Deckung des höchsten deutschen Gerichts können Ärzte bei negativen Jameda-Bewertungen – wie es Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bereits seit Jahren von Jameda praktiziert – sowohl die Stellungnahmen der Verfasser fordern und zusätzlich auch Nachweise für die Behandlung. Eine lapidare, zu 95% geschwärzte oder geweißte E-Mail des Verfassers, in der lediglich noch zu lesen ist „stimmt alles so“ – wie es noch das OLG Stuttgart unerklärlicherweise gelten ließ – reicht nun nicht mehr aus.

Negative-Jameda Bewertung angreifen

Kontaktieren Sie Jameda bei einer negativen Bewertung niemals selbst. Denn dann kann es passieren, dass man sich mit irgend gearteten Begründungen von einem konsequenten Vorgehen gegen den Jameda-Eintrag abwimmeln und sich zu guter Letzt noch ein Jahresabo ausschwatzen lässt.

Man kann unwahre und unvollständige Tatsachenbehauptungen sowie Schmähkritik löschen lassen. Selbst rechtmäßige, wahre Tatsachenbehauptungen können nun angegriffen werden, wenn Jameda keine Nachweise der Behandlung vorlegen kann.

Was tun bei negativen Jameda-Einträgen?

Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Erfahrung im Bereich „Negative Jameda-Bewertungen löschen“ hat.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit Jahren mit Jameda-Bewertungen beschäftigt und berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung (Telefonnummer rechts oben auf dieser Seite), ob man den negativen Jameda-Eintrag im konkreten Fall löschen lassen kann. Er tritt außerdem mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt und klärt eine eventuelle Kostenübernahme für Sie.

Auftragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter

http://www.bewertungs-abwehr.de/jameda-bewertung-loeschen-und-entfernen/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

  • Erfahrung mit Jameda-Bewertungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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