Jameda - Löschen von negativen Jameda-Bewertungen und -Einträgen

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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13 – entschieden, dass Ärzte keinen Anspruch haben, sich aus dem Bewertungsportal Jameda generell löschen zu lassen. Somit kann sich der Arzt nicht aus Bewertungsportalen wie Jameda oder Sanego entfernen lassen. Des Weiteren hat der BGH im Jahre 2014 entschieden, dass Ärzte keinen Anspruch auf Auskunft haben, wer sie bewertet hat.

Die Löschung von rechtswidrigen Einträgen auf Jameda ist jederzeit möglich

Ärzte sind negativen Bewertungen keinesfalls schutzlos ausgeliefert, sondern können sich gegen rechtswidrige Bewertungen auf Jameda wehren. Es ist also immer möglich, gegen schlechte Bewertungen vorzugehen, sofern diese rechtswidrig sind, sie also unwahre Tatsachen oder Schmähkritik enthalten. Ebenso rechtswidrig sind Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen und Schmähkritik.

Hier kann ein erfahrener Anwalt prüfen, ob die Bewertung noch zulässig ist oder nicht.

Achtung: Ärzte sollten sich nie selbst an Jameda wenden!

Viele Ärzte meinen, sie könnten mit Jameda über unliebsame Bewertungen diskutieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Bewertungen rechtswidrig sind. Viele Meinungsäußerungen sind nicht rechtswidrig, und hier gibt Jameda, sofern der Verfasser die Bewertung bestätigt, nicht nach. Portale wie Jameda und Sanego löschen zulässige Einträge grundsätzlich nicht.

Ähnliche Erfahrungen machen Ärzte auch oft bei an sich rechtswidrigen Bewertungen. Es kam in der Vergangenheit oft vor, dass Jameda einen „Kompromiss“ macht und den Text löscht, jedoch die Note stehen lässt.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England) rät Ärzten unbedingt davon ab, Bewertungsportale selbst zu kontaktieren. Die Bewertungen werden meist nur einmal geprüft. Wird die Bewertung gar nicht oder nicht teilweise gelöscht, bleiben die Einträge meist jahrelang stehen.

Machen Sie keine Experimente – lieber sofort zum Anwalt

Sofern Sie Arzt sind und einen negativen Jameda-Eintrag oder eine Bewertung auf Jameda auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen wollen, können Sie mich jederzeit für ein kostenloses Erstgespräch anrufen oder mein Kontaktformular unter http://www.bewertungs-abwehr.de/jameda-bewertung-loeschen-und-entfernen/ ausfüllen.

Ich habe umfangreiche Erfahrung mit Bewertungen und dem Portal Jameda. Werden die Bewertungen von dem Verfasser, eingeschüchtert durch ein Anwaltsschreiben, nicht bestätigt, so hat man sogar bei an sich rechtmäßigen Bewertungen eine Chance auf Löschung von negativen Einträgen auf Jameda.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England)


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