Jobcenter müssen für Schüler-Computer zahlen.

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In der bisherigen Rechtsprechung ist die Frage, ob von den Jobcenter die Anschaffungskosten eines von Hartz IV abhängigen Schülers für einen Computer zu übernehmen haben, immer noch umstritten. Derzeit liegt die Frage beim Bundessozialgericht zur Klärung. Gerade beim Online-Unterricht während der Corona-Pandemie kann das Fehlen eines PCs erhebliche Probleme verursachen. 

Abhilfe kommt nun in Form einer verbindlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter. In der Weisung 202102001 vom 01.02.2021 heißt, es dass ein Zuschuss in Höhe von bis zu  350 € (für den Computer und Zubehör wie Drucker) zu gewähren ist,  soweit den betreffenden Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Anspruch gilt sogar für Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, auch diese eine Ausbildungsvergütung erhalten und muss nicht gesondert beantragt werden. Er kann sogar rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 geltend gemacht werden. Es muss aber nachgewiesen werden, dass entsprechende Geräte nicht bereits vorhanden sind und die Schule keine entsprechenden Geräte zur Verfügung stellt. Hierzu sollte man sich ein entsprechendes Schreiben von der Schule besorgen und dieses beim Jobcenter einreichen. 

Wenn Ihr entsprechender Antrag trotz dieser Weisungslage abgelehnt wird, unterstütze ich Sie gerne anwaltlich bei der Durchsetzung des Anspruchs. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Einschätzung Ihres individuellen Falls. 


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