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Justizvollzugsanstalt - was Sie wissen und beachten müssen!

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Justizvollzugsanstalt - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Die Justizvollzugsanstalt (JVA) ist eine Vollzugsbehörde, die unter der hauptamtlichen Leitung eines Anstaltsleiters bzw. einer Anstaltsleiterin steht.
  • Sie gilt als untere selbstständige Verwaltungseinheit des Strafvollzugs.
  • In Justizvollzugsanstalten werden unter anderem die Jugendstrafe, Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft und Auslieferungshaft vollzogen.
  • Die JVA untersteht dem jeweiligen Landesjustizministerium.
  • Des Weiteren steht diese in manchen Bundesländern unter der Beobachtung durch einen Justizvollzugsbeauftragten.
  • Die Justizvollzugsanstalt dient insbesondere zur Resozialisierung der Gefangenen. Die Häftlinge werden dabei von den Justizvollzugsbeamten begleitet.
  • Die JVA ist zudem ein Arbeitsplatz für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise für Justizvollzugsbeamte, Seelsorger, Psychologen oder Ärzte.

Was ist unter einer Justizvollzugsanstalt zu verstehen?

Eine Justizvollzugsanstalt – kurz JVA – ist eine Vollzugsbehörde, in der Verurteilungen zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe vollzogen werden. Des Weiteren erfolgt dort unter anderem auch der Vollzug einer Untersuchungshaft (U-Haft), Auslieferungshaft und der Sicherungsverwahrung. Sie steht unter der hauptamtlichen Leitung eines Anstaltsleiters bzw. einer Anstaltsleiterin.

Das Hauptziel einer Justizvollzugsanstalt besteht darin, dass die dort Inhaftierten soziale Verantwortung für sich selbst übernehmen, ohne dabei weitere Straftaten zu begehen. Die JVA dient nicht nur zum Schutz der Gesellschaft vor dem Täter, sondern auch zu seiner Resozialisierung. Hierbei werden die Täter von den Justizvollzugsbeamten begleitet.

Die Gefangenen haben ebenso die Möglichkeit, in der JVA eine Ausbildung zu absolvieren und einer Arbeit nachzugehen. Darüber hinaus können sie sowohl Therapie als auch soziale Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Justizvollzugsanstalten unterstehen grundsätzlich dem jeweiligen Landesjustizministerium. In einigen Bundesländern wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen steht die JVA auch unter der Beobachtung durch einen Justizvollzugsbeauftragten. Jeder JVA ist ein Beirat zugeordnet. Er vertritt die Öffentlichkeit und übernimmt Beratungs- und Aufsichtsaufgaben.

Welche Abteilungen umfasst eine JVA?

Grundsätzlich gliedert sich eine Justizvollzugsanstalt in einige Abteilungen, die jeweils mehrere Bereiche umfassen:

  • Abteilung allgemeiner Vollzugsdienst u. a. mit Zentrale, Vollzugsdienstleiter, Bereichsleiter, Küche, Pforten- und Fahrdienst, Ausbildungsleiter, Krankenpflegedienst und Freizeitabteilung
  • Anstaltsleitung u. a. mit Hauptgeschäftsstelle, Vollzugsgeschäftsstelle, Zahlstelle, Bau- und Arbeitsverwaltung sowie Haushaltsabteilung
  • Abteilung Fachdienste, d. h., ärztlicher, pädagogischer, psychologischer und seelsorgerischer Dienst sowie Sozialdienst
  • Sozialtherapeutische Abteilung u. a. mit Therapie, psychologischem Dienst und Sozialdienst

Welche Berufsgruppen sind in einer Justizvollzugsanstalt tätig?

Eine Justizvollzugsanstalt bietet einer Vielzahl von Personen einen Arbeitsplatz. Dazu gehören unter anderem:

  • Justizvollzugsbeamte (Beamte des öffentlichen Dienstes)
  • Juristen
  • Beamte des Verwaltungsdienstes
  • Anstaltsärzte
  • Seelsorger
  • Mitarbeiter im Krankenpflegedienst
  • (Sozial-)Pädagogen und Sozialarbeiter
  • Psychologen
Foto(s): ©Pexels/Kindel Media

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