Kann die MPU bei einmaligem Drogenkonsum angeordnet werden ?

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Grundsätzlich ist für die Frage, ob ein Drogenkonsument noch die Fahreignung besitt zwischen unterschiedlichen Arten von Drogen zu unterscheiden, namentlich zwischen Cannabis und den sogenannten harten Drogen. Bei Cannabis wird zwischen einmaligem, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum unterschieden. 

Nach ganz herschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, ist bei einmaligen Konsum einer sogenannten harten Droge die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen. 

Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt im Sinne des § 15 Abs. 2 StVZO a.F. allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bei gelegentlichem Cannabiskonsum den Führerschein, also die Fahrerlaubnis entziehen will, muss sie  feststellen können, dass der Betroffene überhaupt mehr als einmal Cannabis konsumiert hat.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann aufgrund eines geringen Laborwerts (THC-COOH) nur dann angeordnet werden, wenn Zusatztatsachen gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV hinzukommen.
Zusatztatsachen müssen richtigerweise unabhängig von etwaigen Annahmen der Behörden, z.B. durch Zeugenaussagen oder andere Umstände objektiv vorliegen. Zusatztatsachen im Sinne von § 14 Abs 1 S 4 FeV sind stets nur solche, die einen Bezug zum gelegentlichen Cannabiskonsum haben und einen Rückschluss darauf zulassen, dass sich die Einnahme des Rauschmittels verkehrsgefährdend auswirken kann (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 03.02.2004 - 3 K 03.1572). 

Als weitere Tatsachen in diesem Sinne sind insbesondere nur die in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung genannten Umstände anzusehen (vgl. Reisert in Buschbell ua,, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, 5. A. , § 5, Rn 53).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit etwa 22 Jahren im Strafrecht, Verkehrsrecht insbesondere Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Vor Gericht wird es nach seinen Erfahrungen darauf ankommen, ob die Zusatztatsachen ausreichend sind.

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