Kann eine einmalige Fahrt unter Cannabis schon direkt zum Fahrerlaubnisentzug führen?

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Der BayVGH entschied positiv für den Betroffenen. Ein junger Mann fuhr unter Cannabis das erste Mal mit einem Kfz und wurde dabei erwischt. Das Landratsamt Starnberg hatte daraufhin den sofortigen Fahrerlaubnisentzug verfügt. 

Das Problem kurz erklärt:
 Bei einmaligen Trunkenheitsfahrten müssen regelmäßig psychologisch-medizinische Untersuchungen verordnet werden, um zu testen, ob eine Fahruntauglichkeit vorliegt. Der BayVGH hat die Verfügung aufgehoben (Urteil v. 25.04.2017, Az. 11 BV 17.33).
 Begründet wurde dies, durch die nicht angeordnete MPU vom Landratsamt. Ein einmaliger Cannabis Gebrauch kann nicht automatisch auf eine Fahruntüchtigkeit schließen. Vielmehr müsste hier wie bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt vorgegangen werden, so die Begründung des BayVGH.
 Eine pauschale Beurteilung durch das Landratsamt sei nicht rechtmäßig. Vielmehr hätte zuvor eine MPU stattfinden müssen. Der Mann erhielt seine Fahrerlaubnis zurück.
 Der BayVGH legte die Sache zur grundsätzlichen Erörterung der Problematik an das BVerfG.

Bisher war unter den Obergerichten umstritten, ob bereits das erstmalige Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis einen Verlust der Kraftfahreignung zur Folge hat (VGH München, Urt. V. 25.04.2017 – 11 BV 17,33 und vom 10.04.2018 – 11 BV 18/259).

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen vom 11.04.2019 (3 C 13/17, 3 C14/17, 3 C 25/17, 3 C 7/18, 3 C 8 /18 und 3 C 9/18) die Rechtsprechung geändert: Das Bundesverwaltungsgericht als oberstes Verwaltungsgericht in Deutschland und der Verwaltungsgerichtshof sind nun einstimmig der Ansicht, dass die Fahreignung nicht entfällt.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen, ist seit 2001 im Betäubungsmittelstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Er bietet eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder online an.


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