Kanzlei von appen jens – Abmahnung – HSV Fußball AG – Wortmarke HSV – (HSV-Logo) Raute –Markenrecht

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Die Kanzlei von appen jens mahnt für die HSV Fußball AG, Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg wegen Verwendung der Wortmarke „HSV“ und der Bildmarke „Raute“ ab.

Warum hat der Abgemahnte die Abmahnung erhalten?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Plattform www.ebay-kleinanzeigen.de unter Verwendung der Wortmarke „HSV“ und der Bildmarke „Raute“, Buttons (Pins, Anstecker) zum Verkauf anzubieten. Die Kanzlei von appen jens trägt vor, dass die HSV Fußball AG Inhaberin der Wortmarke „HSV“ unter der Nr. 30613597 und der Bildmarken „Raute“ (DPMA –Nrn. 1014052 und 30613598) ist. Dieser Verkauf von Fanartikeln der HSV Fußball AG kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Abmahnung der Kanzlei von appen jens enthält die Forderung der Übernahme der Anwaltskosten i. H. v. 1.531,90 €. Die Zahlung dieses Betrages ergibt sich nach Angaben der Kanzlei von appen jens bei der Annahme eines Gegenstandswertes von 50.000 € aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Schadensersatzes. Die Kanzlei von appen jens trägt auch vor, dass der HSV Fußball AG Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG zustehen. Zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche fordert die Kanzlei vom Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Darin enthalten ist zum einen eine Auskunftsverpflichtung, über die Art, Dauer und den Umfang der Verwendung der HSV-Kennzeichnungen und dem Verkauf der Buttons. Zum anderen soll der Abgemahnte durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden, der durch den Verkauf der Buttons der HSV Fußball AG entstanden ist, entsteht und noch entstehen wird. Ferner wird der Abgemahnte durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung dazu verpflichtet die Rechtsanwaltskosten der HSV Fußball AG i. H. v. 1.531,90 € zu übernehmen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln. Es ist aber wichtig, dass Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Häufig ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus Sicht der Abmahnenden geschrieben, sodass die dort aufgeführten Punkte zu weit gefasst sind. Oft sind auch die geforderten Summen zu hoch angesetzt, sodass ein erfahrener Rechtsanwalt einen möglichen Spielraum für Sie nutzen kann.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg setzt sich bundesweit für ihre Mandanten ein. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte können Sie kompetent beraten und eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Sie können uns telefonisch und auch per E-Mail erreichen.


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