Kein Schadensersatz bei Einstieg in falschen Fernbus

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Kein Schadensersatz für Fahrt in falschem Fernbus

Fahrgäste, die in einen falschen Bus einsteigen, können von einem Busunternehmen keinen Schadensersatz verlangen, auch wenn sie beim Einsteigen ihre Fahrkarte vorgezeigt haben. Das hat das Amtsgericht München (122 C 7088/15) im Fall eines Ehepaars entschieden, das in den falschen Bus eingestiegen war.

Das war passiert: Ein Ehepaar aus Lüdenscheid buchte im Internet bei einem Münchner Fernbusunternehmen eine Busreise von Hamburg nach Hagen und zurück zum Preis von je € 15. Bei Fahrtantritt zeigten sie dem Busfahrer ihre Fahrkarten und bestiegen den Bus. Als der Bus in Hannover einen Zwischenhalt einlegte, fragte der Ehemann den Busfahrer, wann sie in Hagen ankämen. Da erfuhr das Ehepaar, dass es in den falschen Bus gestiegen war, nämlich in den mit dem Fahrtziel Frankfurt. Der Busfahrer weigerte sich, die beiden Schwarzfahrer weiterzubefördern und ließ das Ehepaar in Hannover zurück.

Das Ehepaar fuhr dann mit der Bahn von Hannover weiter nach Hagen. Dieser Zug hatte jedoch Verspätung, sodass an diesem Tag keine Bahn zurück nach Lüdenscheid erreicht werden konnte. Das Ehepaar fuhr daher für € 45 mit dem Taxi nach Hause.

Die Ehegatten verlangten vom Busunternehmen die gesamten Reisekosten von € 165 sowie eine zusätzliche Entschädigung in Höhe der Hälfte des Fernreisepreises, also weitere € 15.

Das Fernbusunternehmen lehnte die Zahlung ab, weshalb das Ehepaar Klage erhob.

Kein Ausgleichsanspruch

Das Gericht wies die Klage ab. Das Ehepaar muss im Ergebnis die Kosten selbst zahlen. Als Begründung wies das Gericht darauf hin, dass kein Beförderungsvertrag für die gewählte Fahrt nach Frankfurt bestanden habe. Weiterhin habe die ursprünglich gebuchte Fährt planmäßig stattgefunden. Das Ehepaar habe daher keinen Ausgleichsanspruch.

Auch die übrigen Kosten müsse das Busunternehmen nicht ersetzen. Es bestehe keine Rechtspflicht, die Kläger beim Einsteigen in den falschen Fernbus nach Frankfurt zu hindern. Dass dem Busfahrer beim Vorzeigen der Fahrkarte der Irrtum nicht aufgefallen sei, hielt das Gericht angesichts des überwiegenden Eigenverschuldens der Fahrgäste für unbeachtlich.

Fazit

Schauen Sie immer mehrmals nach, ob Sie auch wirklich in den richtigen Fernbus einsteigen, denn auch dem Busfahrer kann bei der Ticketkontrolle ein Irrtum passieren. Das Fernbus-Unternehmen haftet nicht dafür, dass Sie in den falschen Bus steigen und womöglich hohe Kosten für den Transport zu ihrem eigentlichen Ziel haben.


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