Keine Änderung beim Ehegattenunterhalt!

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Heimlich, still und leise hat der Deutsche Bundestag § 1578 b BGB mit Wirkung zum 1.3. 2013 geändert. Bei dieser Bestimmung gebe es um Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts. Es wurde eigens ein Satz eingefügt, dass bei einer Entscheidung die lange Dauer einer Ehe zu berücksichtigen sei. Viele Ehefrauen, die lange Zeit verheiratet waren, haben auf diese Gesetzesänderung die Hoffnung gesetzt, auch nach dem Scheitern einer Ehe lange Jahre Unterhalt zu bekommen. Auch manche Kommentatoren haben geglaubt, dass damit die Tür zum lebenslangen Ehegattenunterhalt weit aufgestoßen Worte sei.

Überraschend schnell hat sich nun bereits der Bundesgerichtshof zu dieser Gesetzesänderung geäußert (Urteil XII ZR 72/11): Die Gesetzesänderung sei lediglich eine Klarstellung. Inhaltlich habe sich die Bestimmung nicht geändert. Es bleibe dabei, dass nach Prüfung aller Umstände auch nach der Scheidung einer langjährigen Ehe der Unterhaltsanspruch herabgesetzt und zeitlich begrenzt werden könne.

Rolf Hörnlein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht


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