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Kinderausweis wird bei Auslandsreise Pflicht

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Ab dem 26. Juni müssen Kinder, die im Ausland Urlaub machen, einen eigenen Personalausweis oder Reisepass haben. Die Eintragung des Kindes im Pass der Eltern reicht nicht mehr. Gerade rechtzeitig zur Sommerreisezeit tritt eine neue EU-Passverordnung in Kraft, die Eintragungen von Kindern in den Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni für ungültig erklärt. Zuvor konnten Kinder noch kostenlos in den Pass der Eltern eingetragen werden. Das ist dann nicht mehr möglich. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland fahren wollen, werden nun für die Ausweispapiere bezahlen müssen.

Neuregelung

Sind die Kinder in den Pass der Eltern eingetragen, behalten die Dokumente der Eltern zwar noch ihre Gültigkeit. Aber für das Kind muss ein eigener Ausweis beantragt werden - entweder ein Personalausweis oder einen Reisepass, letzterer bei Reisen außerhalb der EU.

Kinderausweise

Der Personalausweis fürs Kind kostet 22,80 Euro und gilt für 6 Jahre. Mit einem Preis von 13 Euro kann ein Kinder-Reisepass günstiger sein. Er gilt ebenfalls für 6 Jahre, maximal aber bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Für 6 Euro kann der Kinderreisepass verlängert werden, wobei wiederum nur höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.

Altersgrenze

Ab dem 13. Lebensjahr ist dann ein normaler Reisepass erforderlich, der für 37,50 Euro beantragt werden kann. Wird der Ausweis nur für Reisen innerhalb der EU benötigt, ist dann der normale Personalausweis wiederum mit 22,80 Euro kostengünstiger.

Dokumente

Eltern und Kind müssen auf dem Passamt erscheinen und der Pass muss in der Regel von beiden Elternteilen gemeinsam beantragt werden. Das Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils ist nicht nötig, wenn der andere von ihm eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegt. Beim alleinigen Sorgerecht muss die amtliche Urkunde zur Sorgerechtsübertragung mitgenommen werden. Auch das Passbild und die Ausweisdokumente der Eltern im Original sollten nicht vergessen werden.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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