Klage durch Schulenberg & Schenk i.A .der G&G Media Foto-Film GmbH u. der Berlin Media Art JT e.K.

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Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg ist u.a. bekannt dafür, dass sie für verschiedene Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen ausspricht. Sie hat nach Abmahnungen für einige Auftraggeber auch schon Klage erhoben! Beispielsweise hat die Kanzlei Schulenberg & Schenk für die G&G Media Foto-Film GmbH und die Berlin Media Art JT e.K. Klage erhoben.

In der Abmahnung, die zunächst ausgesprochen wurde, wird der Adressat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz aufgefordert. Ihm wird zur Last gelegt, angeblich urheberrechtlich geschützte Dateien auf einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten und dadurch die Rechte des Auftraggebers der Kanzlei Schulenberg & Schenk verletzt zu haben.

Aktuell zeigt sich, dass die Kanzlei Schulenberg & Schenk in den Fällen, in denen keine außergerichtliche Einigung mit dem Abgemahnten erzielt wurde, zum Teil versucht, die Zahlungsforderung gerichtlich durchzusetzen.

Zum Beispiel liegt uns eine Klage im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH vor. In dieser versucht die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.051,80 € durchzusetzen. Dieser Betrag setzt sich aus 651,80 € Anwaltskosten, berechnet nach einem Streitwert von 10.000,- € für die Abmahnung, und 400,- € Lizenzschaden zusammen.

In der Güteverhandlung führte der Richter aus, dass er Anwaltskosten – wenn überhaupt – nach einem Streitwert von ca. 1.000,- bis 1.200,- € als begründet ansähe. Dies entsprächen ca. 120,- bis 150,- € für die anwaltliche Tätigkeit. Auch die Höhe des Lizenzschadens wurde mit 75,- € bis 175,- € durch den Richter als angemessen angesehen.

Im vorliegenden Fall sah der Richter jedoch aufgrund der Umstände des Einzelfalles keine dieser Forderungen als begründet an. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Ausführungen des Richters zeigen deutlich, dass man sich durch die hohe Zahlungsforderung jedoch nicht abschrecken lassen sollte. Eine entsprechend gute Verteidigung lohnt sich in den meisten Fällen.

Bitte geraten Sie nach Erhalt der Klage nicht in Panik! In dieser Situation ist es wichtig, die Klage keineswegs zu ignorieren, sondern sich schnellstmöglich an einen versierten Rechtsanwalt zu wenden! Denn auch jetzt ist es sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu nehmen, da hier vom Gericht gesetzte Fristen zu beachten sind. Diese beginnen bereits mit dem Tag der Zustellung der Klage.  

Zunächst hat man ab Zustellung der Klage zwei Wochen Zeit, um bei Gericht seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Es handelt sich bei dieser 2-Wochen-Frist um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Danach hat man zwei weitere Wochen, um inhaltlich auf die Klage zu reagieren, indem Klageabweisung beantragt und diese auch begründet wird. Das sollte am besten von einem fachkundigen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Häufig ist es sogar im Klageverfahren noch möglich, die geforderten Beträge zu reduzieren.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


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