Kündigung wegen Corona-Krise/Covid-19-Pandemie

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Sind Kündigungen wegen der Corona-Krise eigentlich zurzeit immer erlaubt? Grundsätzlich natürlich nicht! Es gibt im Moment Arbeitgeber, welche sich von unbequemen Mitarbeitern trennen wollen und dies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise schieben, oder solche, die aus Panik vor Umsatzausfällen nun zunächst die Kosten durch die Entlassung von Mitarbeitern senken. Doch auch hier müssen stets die Regeln des Kündigungsschutzrechtes angewendet werden, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. 

Betriebsbedingte Kündigungen sind daher nur dann rechtmäßig, wenn sie nicht sozialwidrig sind. Dies sollten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stets beachten. Es muss also in jedem Einzelfall vor Ausspruch der Kündigung genau geprüft werden, ob die Kündigung dieses Arbeitnehmers unausweichlich ist oder, ob nicht doch ein milderes Mittel zur Verfügung steht. Kündigung als einzige Möglichkeit ist in der Regel nur bei Betriebsstilllegungen oder eventuell bei Betriebsteilstilllegungen der Fall. Aber selbst da muss vorher exakt geschaut werden, damit Fehler vermieden werden. 

Auch gibt es keine Erleichterungen für besonders geschützte Arbeitnehmer. Bei Personen, wie Müttern oder Schwerbehinderten, muss nach wie vor die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde eingeholt werden, auch wenn der Betrieb kurzfristig stillgelegt werden soll. 

Aus diesem Grund müssen in Zeiten wie diesen beide Seiten kühlen Kopf bewahren. Professionelle Beratung, und zwar vor dem Handeln, ist daher enorm wichtig.


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