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Kurz und knapp 70 (Steuerrecht, Rentenversicherungsrecht, eBay-Recht, Telekommunikationsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Erste Klagen gegen Steuer-ID-Nummer

Kurz nachdem die ersten Steueridentifikationsnummern verschickt wurden, sind beim Finanzgericht Köln die ersten Klagen dagegen eingegangen. Hintergrund ist das so genannte Mikrozensus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1969 (Az.: 1 BvL 1963).

Damals hatten die die Verfassungsrichter entschieden, dass es gegen die Menschenwürde verstößt, wenn der Staat Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit registriert und katalogisiert.

Privatrente kostet Sozialleistung

Anders als die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Versicherungen zählt eine private Rentenversicherung in Hinblick auf Sozialleistungen zum verwertbaren Vermögen. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht ist, können Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

Bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen ist sichergestellt, dass sie tatsächlich zur Altersvorsorge und nicht etwa für Luxusartikel ausgegeben wird. (SG Mainz, Az.: S 7 AS 249/06)

Widerrufsbelehrung bei Online-Kauf

Gibt ein Internet-Verkäufer in seiner Widerrufsbelehrung an, dass unfrei geschickte Rücksendungen nicht angenommen werden, so stellt dies eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Das hat es das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Denn diese Formulierung in der Widerrufsbelehrung erweckt beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, dass er bei einer unfreien Rücksendung sein Widerrufsrecht nicht wirksam ausüben kann. (Az.: 3 W 7/08)

Minderjähriger ruft Sex-Hotline an

Wenn ein minderjähriges Kind ohne Wissen der Eltern Mehrwertdienste in Form von erotischen Telefonleistungen nutzt, muss der Inhaber des Telefonanschlusses für die Kosten aufkommen. Das hat kürzlich das Amtsgericht Bonn in einem Fall entschieden, in dem ein Vater für Anrufe seines Sohnes bei einer 0900er Telefonnummer die Kosten in Höhe von 626,02 Euro übernehmen musste.

Schließlich hätte der Vater vorsorglich die Auskunftsnummern sperren können. (Az.: 3 C 65/07)

(WEL)


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