Landgericht Göttingen weist Vertragsstrafenklage des IDO Verbandes aus Leverkusen ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Göttingen hat am 10.04.2019 – 3 O 51/18 eine Vertragsstrafenklage des IDO Verbandes aus Göttingen abgewiesen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Was war passiert?

Eine DaWanda-Händlerin hatte sich im Januar 2018 aufgrund einer vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegenüber dem IDO-Verband aus Leverkusen unter anderem verpflichtet, es zu unterlassen, betreffend Schmuck eine Webseite zu betreiben, ohne eine Datenschutzerklärung vorzuhalten. Unmittelbar nach der Abmahnung hatte die Abgemahnte ihren Auftritt auf der Plattform DaWanda gelöscht.

Allerdings betrieb sie weiterhin eine eigene Webseite, ohne Datenschutzerklärung, auf welcher unter anderem ein Schmuckanhänger (ohne Angabe eines Preises) zur Schau gestellt wurde.

Dort hieß es:

Schmuck

Die Gießharztechnik hat mich in ihren Bann gezogen. Jedes Stück ist ein Einzelstück und mit Liebe handgemacht. Viele weitere Schmuckstücke sowie meine Bilder können in meinem Atelier unverbindlich besichtigt werden. Dafür können wir gern einen Termin vereinbaren.

Die meisten Kreationen teile ich regelmäßig auf meiner Facebook-Seite.

Auf Anfrage versende ich auch gern.

Der IDO Verband erkannte darin einen Verstoß der Abgemahnten gegen die Unterlassungserklärung und klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,- Euro vor dem Landgericht Göttingen.

Das Landgericht Göttingen wies die Vertragsstrafenklage des IDO Verbandes aus Leverkusen mit Urteil vom 10.04.2019 – 3 O 51/18 – mit der zutreffenden Begründung ab, die Abgemahnte habe nach einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt. Dabei sei im konkreten Fall zu berücksichtigen gewesen, dass die Abgemahnte bei elf Verkäufen in acht Jahren nur einen Gesamtumsatz von insgesamt 114,- Euro erwirtschaftet und ihren Auftritt bei DaWanda bereits im Januar 2018 gelöscht hatte. Von einer gewerblichen Tätigkeit der Abgemahnten könne auch nicht bei ihrem aktuellen Internetauftritt ausgegangen werden.

Die hiergegen zunächst eingelegte Berufung bei dem OLG Braunschweig nahm der IDO Verband aus Leverkusen aus hier nicht bekannten Gründen zurück, sodass das Urteil des Landgerichts Göttingen nunmehr rechtskräftig ist.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung des IDO Verbandes aus Leverkusen erhalten haben?

Wer eine Abmahnung oder Vertragsstrafenforderungen des IDO Verbandes aus Leverkusen erhalten hat, sollte dringend umgehend fachlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Denn Klagen des IDO Verbandes wurden in jüngster Vergangenheit immer häufiger abgewiesen. So zum Beispiel vom LG Bonn, Urteil v. 15.5.2018, Az. 11 O 49/17; dem LG Rostock, Urteil v. 2.5.2019, Az. 5a HKO 112/18; LG Rostock Urteil vom 10.01.2019 Az.: 5a HK O 120/18; dem LG Stuttgart vom 20.05.2019 Az.: 35 O 68/18 KfH und dem OLG Frankfurt, Urteil vom 02.05.2019, Az: 6 U 58/18. In den meisten Fällen konnte der IDO Verband nicht nachweisen, dass er über eine hinreichende Mitgliederanzahl aus derselben Branche des Abgemahnten verfügt, wie es aber § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfordert.

In jedem Einzelfall ist daher insbesondere zu prüfen, ob der IDO Verband aus Leverkusen gegenüber dem Abgemahnten überhaupt Ansprüche geltend machen darf und ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß oder Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian von der Heyden

Beiträge zum Thema