LG Ravensburg: Volkswagen und Autohaus sind verpflichtet, einen VW Tiguan zurückzunehmen

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Die Anwaltskanzlei Dr. Kraft und Rudolph Rechtsanwälte PartG mbB aus Wangen im Allgäu konnte vergangene Woche ein Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 2 O 271/17) gegen die Volkswagen AG sowie gegen das Autohaus Seitz im Rechtsstreit um den so genannten „Abgasskandal“ erwirken. 

Die Entscheidung ist am 22.11.2018 verkündet und der Klagepartei am 26.11.2018 zugestellt worden.

Gegenstand des Verfahrens war die Forderung der Klägerin, die Volkswagen AG sowie die Firma Autohaus Seitz GmbH sollen das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug vom Typ VW Tiguan 2,0 TDI, Baujahr 2015, gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen. 

Das Gericht hat der Klägerin überwiegend recht gegeben. Sowohl die Volkswagen AG wie auch die Autohaus Seitz GmbH wurden verurteilt, das streitgegenständliche Fahrzeug gegen eine Zahlung von rund 29.000 EUR zurückzunehmen. 

Ferner wurden die Beklagten dazu verurteilt, Verzugszinsen zu bezahlen. Darüber hinaus wurde die Volkswagen AG verurteilt, weiteren Aufwendungsersatz in Höhe von rund 4000 EUR zu bezahlen. 

Das Gericht ist der Auffassung, dass die Firma Autohaus Seitz GmbH der Klägerin ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert hat. Das Fahrzeug habe bei Übergabe mit der Abschalteinrichtung eine Beschaffenheit aufgewiesen, mit welcher die Käuferin nicht rechnen musste. 

Die Volkswagen AG wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der Fahrzeughersteller habe arglistig verschwiegen, dass das Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung aufweise. Dies sei als sittenwidrig zu bewerten, da der Fahrzeughersteller gezielt finanzielle und technische Ressourcen dazu verwendet habe, ein System zur planmäßigen Verschleierung gegenüber den Zulassungsbehörden sowie gegenüber den Endverbrauchern zu schaffen. 

Rechtsanwalt Tobias Honzal von der Anwaltskanzlei Dr. Kraft und Rudolph aus Wangen im Allgäu, der die Klägerin in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Ravensburg vertreten hat, zeigt sich von dem Urteil wenig überrascht. Das Urteil zeigt, dass der Fahrzeughersteller, welcher die Verbraucher absichtlich getäuscht hat, für die Folgen seines Verhaltens haftet.

Zudem zeigt das Urteil, dass das Fahrzeug einen Mangel aufweist und der Autohändler das Fahrzeug deshalb zurücknehmen muss. Die geschädigten Kunden sollten zügig handeln, denn zahlreiche Ansprüche verjähren mit dem Schluss des Jahres 2018. 

Von der Musterfeststellungsklage hält Honzal nicht viel: „Dies ist ein Instrumentarium für die Automobilkonzerne, um möglichst wenig Schadensersatz leisten zu müssen. 

Das Verfahren wird sich über Jahre hinziehen, zum Schluss werden etliche Autobesitzer leer ausgehen. Der schnellste Weg ist noch immer die Individualklage. Die Erfolgsaussichten sind sehr gut.“ 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 


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