Löschung eines Facebook-Kommentars

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Nicht selten passiert es, dass unzufriedene Kunden nach einer, aus ihrer Sicht, schlechten Behandlung diese auf der populären Bewertungsplattform von Facebook anprangern. Oftmals wird bei diesen negativen Bewertungen übertrieben oder ein falscher Anschein erzeugt, der stets rein subjektiv geprägt ist und manchmal sogar als Racheakt dienen soll.

Dagegen sind aber reine Tatsachenbehauptungen sowie freie Meinungsäußerungen und zutreffende Kritik zulässig, da sie von Art. 5 GG gedeckt sind.

Doch was ist, wenn diese Grenze überschritten wurde? Verleumdung, Formalbeleidigungen und Unwahrheiten sind auch auf Facebook unzulässig, vor allem wenn auf diese Art und Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art 8 Abs. 1 EMRK) eingeschränkt wird, und können sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Wann eine Bewertung die Grenze zur Unzulässigkeit überschritten hat, lässt sich an verschiedenen Kriterien, jedoch oft auch nur an Details feststellen. Das eigene Vorgehen oder Heranziehen von ungeeigneter Hilfe (zum Beispiel durch IT- oder Social-Media-Berater) kann oft weiteren Schaden anrichten.

Durch kompetente Unterstützung können die Herausforderungen, die eine Löschung mit sich bringen, bewältigt werden. Meist reagieren große Internetplattformen wie Facebook nicht auf persönliche Meldungen oder lehnen diese mit dem Grund ab, es läge kein Verstoß vor. Dadurch, dass Facebook aber die größte Social-Media-Plattform der Welt ist, hat diese eine unschätzbar hohe Reichweite. Durch die Bewertungen, die man auch auf Facebook abgeben kann und die jedem Nutzer angezeigt werden, nimmt die Plattform aber auch eine kommerzielle Position ein und kann sich nicht mehr auf ihr Grundrecht auf Meinungs- und Medienfreiheit (Art.5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) berufen. Beleidigungen, Unwahrheiten und hate speech können aufgrund der Reichweite der Plattform einen nicht überschätzbaren Schaden für das Ansehen eines Arztes, eines Restaurants o.ä. hervorrufen und den freien Wettbewerb der verschiedenen Anbieter beeinträchtigen. Nach Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des LG Lübeck hat man gesehen, dass es sich lohnt, gegen ungerechtfertigte Kommentare vorzugehen.

Oft kann nur anwaltlicher Druck und schnelles, kompetentes Vorgehen die Löschung dann noch herbeiführen.

In der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben wir uns unter anderem auf Medienrecht spezialisiert und legen großen Wert auf akademische Exzellenz und fachliche Expertise. Wir beschäftigen uns regelmäßig mit Fällen rund um Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Schadensersatzansprüche. Gerne helfen und beraten wir, wenn Sie gegen eine Bewertungsplattform wie Facebook vorgehen oder eine Bewertung löschen lassen möchten. Sowohl bei der Löschung des gesamten Profils als auch bei der Löschung einzelner rechtsverletzender Kommentare stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.



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