Ltd.: Beliebte Rechtsform für deutsche Unternehmen im Ausland
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Experten-Autorin dieses Themas
„Ltd.“ ist eine Abkürzung für „Limited“ beziehungsweise „Limited Company“ und stammt aus dem englischen Rechtssystem. Es handelt sich um eine bestimmte Art der Kapitalgesellschaft, die in Großbritannien und anderen Ländern des Commonwealth gängig ist. Die deutsche Entsprechung zur Ltd. ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beziehungsweise die Unternehmergesellschaft (UG). Die Limited ist ähnlich wie eine GmbH haftungsbeschränkt, was sie für Jungunternehmer lange Zeit attraktiv machte, insbesondere aufgrund der schnellen Gründungsmöglichkeit und der geringen Mindesteinlage von einem Pfund. Mit dem Brexit hat sich die Rechtslage für die Limited in Deutschland jedoch geändert.
In diesem Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Aspekte zu Limited Companies im Überblick, und warum die Unternehmergesellschaft (UG) seit dem Ausstieg Großbritanniens aus der europäischen Union eine gute Alternative ist.
Was macht die Ltd. (Limited) für Unternehmen attraktiv?
Die Ltd. (Limited) ist eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die vor allem im britischen Rechtssystem vorkommt. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage begrenzt ist. Das bedeutet, dass die Gesellschafter in der Regel nicht persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Gründung einer Ltd. erfolgt in der Regel durch die Eintragung im britischen Handelsregister (Companies House).
Eine Besonderheit der Ltd. ist, dass sie mit einer vergleichsweise geringen Mindestkapitaleinlage gegründet werden kann. Die Mindesteinlage beträgt oft nur ein Pfund. Dadurch wird die Ltd. für viele Gründer attraktiv, da sie im Verhältnis zu anderen Unternehmensformen sehr niedrige finanzielle Anforderungen hat. Die Ltd. kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise eine Private Limited Company (Pvt. Ltd.) oder eine Public Limited Company (PLC), abhängig von der Art der Geschäftstätigkeit und den Anforderungen der Gesellschaft.
Was versteht man unter einer Private Limited Company?
Die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) ist insbesondere in Großbritannien verbreitet und stellt dort eine der gängigsten Unternehmensformen dar. Neben Großbritannien findet man die Private Limited Company auch in anderen Ländern des Commonwealth, wie beispielsweise in Australien, Neuseeland, Indien und Singapur. Darüber hinaus haben auch einige Offshore-Finanzplätze – z. B. die British Virgin Islands oder die Cayman Islands – die Private Limited Company als Rechtsform übernommen, um internationalen Unternehmen eine attraktive Option für die Unternehmensgründung und -verwaltung zu bieten.
Viele deutsche Unternehmen gründen Niederlassungen im Ausland. Dabei wird vor allem in Indien besonders häufig die Gesellschaftsform der Private Limited Company gewählt. Die Private Limited Company ist im Wesentlichen mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar. Auch bei der Pvt. Ltd. handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage begrenzt ist. Die Gesellschafter sind in der Regel nicht persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens verantwortlich.
Gibt es die Rechtsform der Ltd. auch in Deutschland?
Eine Ltd. nach deutschem Recht gibt es eigentlich nicht. Der Begriff „Limited Company Deutschland“ bezieht sich auf eine britische Limited Company (Ltd.), die in Deutschland tätig ist oder einen Verwaltungssitz in Deutschland hat. Es handelt sich um eine britische Rechtsform, die in Deutschland als Niederlassung oder Tochtergesellschaft betrieben wird.
Vor dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU wurde eine Limited Company Deutschland in der Regel gegründet, indem zunächst eine Ltd. nach britischem Recht im Vereinigten Königreich registriert wurde. Anschließend wurde eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Deutschland eröffnet, wobei die Ltd. als Muttergesellschaft fungierte. Die Limited Company Deutschland unterlag in ihren Geschäftsaktivitäten dann den deutschen Vorschriften, Gesetzen und Regulierungen, insbesondere im Hinblick auf Steuern, Handelsrecht und Arbeitnehmerrecht. Die Haftung der Gesellschafter der Ltd. blieb in der Regel auf das Stammkapital beschränkt, so wie es im britischen Recht vorgesehen ist.
Wird die Limited nach dem Brexit in Deutschland noch anerkannt?
Solange Großbritannien EU-Mitglied war, konnte eine britische Ltd. im Ausland gegründet und unmittelbar nach der Gründung der Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt werden. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der europäischen Wirtschaftszone wurde die Ltd. weiterhin auch in Deutschland als Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft anerkannt und galt sozusagen als „deutsche Ltd.“, für die deutsches Gesellschaftsrecht galt.
Seit dem Brexit am 31. Januar 2020 ist die Rechtslage anders. Möglicherweise wird Limited Companies mit deutschem Verwaltungssitz künftig ihre Rechtsform in Deutschland aberkannt. Die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Übergangszeit ist jedenfalls abgelaufen. Zwar ist das Betreiben einer Ltd. in Deutschland aktuell nicht verboten, sie wird rechtlich aber nicht mehr als Limited behandelt, sondern als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen. Die Gründung einer Limited für eine Geschäftstätigkeit in Deutschland ist deshalb aktuell nicht mehr möglich.
Deshalb ist die UG (haftungsbeschränkt) eine gute Alternative zur Ltd.
Eine interessante Alternative für Jungunternehmer in Deutschland ist die Gründung einer sogenannten Unternehmergesellschaft (UG). Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Unternehmensform, die in Deutschland immer beliebter wird. Sie ist eine Variante der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und wurde 2008 eingeführt.
Eine UG hat kein festgelegtes Mindeststammkapital. Es ist jedoch erforderlich, dass bei der Gründung mindestens ein Euro als Stammkapital eingezahlt wird. Bei einer UG haften die Gesellschafter ebenfalls nur mit ihrem eingebrachten Kapital. Die Haftung ist auch hier auf die Höhe des Stammkapitals begrenzt.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, sollten Sie sich von einer auf Unternehmens- beziehungsweise Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen. Durch individuelle anwaltliche Beratung können Sie sicher sein, die für Ihr Unternehmen ideale Rechtsform zu wählen.
Zu beachten ist auch, dass sich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Laufe der Zeit ändern können, wie man anhand des Brexits und den damit verbundenen Änderungen für die Anerkennung der Ltd. in Deutschland sieht. Auch deshalb ist es ratsam, sich als Jungunternehmer vor und nach der Gründung eines Unternehmens von einem Rechts- oder Steuerexperten beraten zu lassen, um die aktuell geltenden Bestimmungen zu verstehen und auf der Basis der Expertenberatung stets die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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