Markenverletzung VW AG / Lex Remmen - Abmahnung der Volkswagen AG

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Markenverletzung VW AG / Lex Remmen – Abmahnung der Volkswagen AG

Seit Jahren vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten, die von der Volkswagen AG Abmahnungen wegen Verletzung von Marken der Volkswagen AG (z.B. VW-im-Kreis Logo, VW-Käfer, und VW Bulli) erhalten haben.

In der Regel geht die Kanzlei Remmen (Lex Remmen) im Auftrag der VW AG gegen Onlinehändler vor, die Produkte, ohne entsprechende Einwilligung von Volkswagen, mit Marken von VW versehen haben. Von den betroffenen Händlern werden im Rahmen der Abmahnung die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz iHv pauschal 1.500 € verlangt. Des Weiteren berechnet die Kanzlei Remmen Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 €.

Abmahnung wegen Markenverletzung durch Remmen Rechtsanwälte – Reaktionsmöglichkeiten?

Unsere Erfahrung als Fachkanzlei für den Bereich des Markenrechts hat gezeigt, dass Onlinehändler, die wegen der Verwendung von Marken des VW Konzerns eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, gut beraten sind, wenn sie die Abmahnung durch einem spezialisierten Fachanwalt (z.B. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marke = gewerbliches Schutzrecht) und/oder Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) überprüfen lassen. Es ist nicht zu empfehlen, die umfangreiche Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.

Des Weiteren ist nicht zu empfehlen, die Abmahnung etwa mit dem Argument zu ignorieren, sie sei nicht zugegangen. Es ist ein folgeschwerer und weit verbreiteter Irrtum, dass der Abmahnende (u.B. Remmen / VW) den Zugang der Abmahnung beweisen muss. Im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung ist dies gerade nicht der Fall! Nach der Abmahnung steht dem Markeninhaber der Weg zu den Gerichten frei. Dies ist – im Falle des Prozessverlustes – mit weiteren Kosten für den Verletzer verbunden.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte für Markenrecht / gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Praxis vertritt seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung einer Marke erhalten haben. Wir zeigen unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege auf, wie auf eine Abmahnung wegen Markenverletzung reagiert werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Markenrechts.

Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie zudem unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu könne Sie uns die Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax senden. Wir rufen Sie dann im Rahmen einer kostenlosen ersten Einschätzung zurück und/oder melden uns per E-Mail bei Ihnen.



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