Mediationsverfahren – fünf rechtliche Hintergründe zur außergerichtlichen Streitbeilegung
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Die Mediation ist als außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren kein rechtsfreier Raum, sondern in ihr spielen eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, Ansprüchen und juristischen Informationen eine große Rolle. Die Redaktion von anwalt.de hat deshalb die fünf wichtigsten rechtlichen Hintergründe zur Mediation zusammengetragen – angefangen bei den Gesetzen zur Mediation über die notwendigen Verträge im Mediationsverfahren bis hin zur Beratung über rechtliche Belange und die Frage, ob die Mediation von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden muss.
Mediationsrichtlinie und Mediationsgesetz
Die rechtlichen Grundlagen für das Mediationsverfahren sind seit dem 26.07.2012 im Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt. Mit diesem Gesetz wurden die Vorgaben der Europäischen Union (EU) aus der Mediationsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und die bis dahin gelebte Praxis gesetzlich kodifiziert. Im MediationsG finden sich deshalb Regelungen dazu, wer sich zertifizierter Mediator nennen darf, was die Mediation bzw. ein Mediator ist und welche Rechte und Pflichten der Mediator im Mediationsverfahren hat. Die wichtigsten Rechte des Mediators in der Mediation sind dabei das Recht, mit den Parteien im Einvernehmen Einzelgespräche zu führen, und das Recht, die Mediation jederzeit beenden zu können. Seine Pflichten unterteilen sich nach dem MediationsG in unterschiedliche Hinweis-, Informations-, Verschwiegenheits-, und Offenbarungspflichten. Hierzu zählen beispielsweise die Pflicht des Mediators, sicherzustellen, dass die Parteien die Grundzüge des Mediationsverfahrens verstanden haben, die Pflicht, ihnen auf Verlangen seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Mediation mitzuteilen, sowie die Pflicht, über alles, was ihm durch seine Tätigkeit als Mediator bekannt geworden ist, Stillschweigen zu bewahren.
Mediationsvereinbarung
Während das MediationsG ganz allgemein die Rahmenbedingungen einer Mediation regelt, stellt die Mediationsvereinbarung die Rechtsgrundlage für eine konkrete Mediation dar. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Mediator und den beiden Konfliktparteien (Medianten), der im Wesentlichen Regelungen zum beauftragten Mediator, der Teilnahme am Verfahren, zum Verfahren selbst, zu den Aufgaben und der Haftung des Mediators, zu den Aufgaben und Erklärungen der Medianten sowie den Kosten der Mediation enthält. Damit legt die Mediationsvereinbarung z. B. rechtsverbindlich fest, wer als Konfliktpartei am Mediationsverfahren teilnimmt, welche Vergütung der Mediator erhält, welche Pflichten Mediator und Medianten in der Mediation haben, wann und wie die Mediation beendet werden kann und dass der Mediator vor Gericht nicht als Zeuge benannt werden darf.
Mit der Mediationsvereinbarung wird der Mediator rechtlich beauftragt, das Mediationsverfahren mit den Medianten durchzuführen, das im Regelfall mit Unterzeichnung des Vertrags beginnt. Die Mediationsvereinbarung stellt deshalb den Eintritt in das Mediationsverfahren dar, wobei sie die Rechtsverhältnisse zwischen den Medianten untereinander und der Medianten zum Mediator regelt.
Rechtliche Interessen, Informationen und Beratung in der Mediation
Rechtliche Ansprüche, Forderungen und Interessen sind zwar häufig Gegenstand einer Mediation, der Mediator selbst wird aber weder rechtsberatend tätig, noch sorgt er dafür, dass die Medianten „zu ihrem Recht“ kommen. Zu den wichtigsten Grundsätzen der Mediation gehört die Eigenverantwortlichkeit der Medianten. Diese sind nicht nur für die Inhalte der Mediation und die Lösung verantwortlich, sondern müssen auch selbst darauf achten, dass ihre rechtlichen Interessen in der Mediation gewahrt bleiben. Die Aufgabe des Mediators beschränkt sich als allparteilicher Vermittler darauf, für das Mediationsverfahren an sich verantwortlich zu sein und die Verhandlung zu strukturieren. Ein Mediator hat daher grundsätzlich inhaltlich mit juristischen Inhalten nichts zu tun und gibt keinerlei Rechtsberatung ab. Die Struktur einer Mediation kann sich aber sehr stark an juristischen Anforderungen orientieren. So müssen z. B. bei der Scheidungsmediation bestimmte rechtliche Themen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Haushaltsaufteilung, Sorgerecht) behandelt werden, damit die Scheidungsfolgen abschließend geklärt sind und der Familienrichter nur noch über den Scheidungsantrag entscheiden muss.
Die Verantwortung für juristische Belange liegt bei den Medianten. Wenn im Rahmen einer Mediation die rechtliche Bewertung einer Frage oder eines Sachverhaltes erforderlich wird, muss daher hierzu ein externer Sachverständiger beauftragt werden, weil der Mediator – auch wenn er zugelassener Anwalt ist – in der Rolle des Mediators kein Fachmann für Recht ist. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, dass die Medianten sich in der Mediation von einem Anwalt begleiten und beraten lassen oder die Abschlussvereinbarung vor Unterschrift von einem Anwalt rechtlich prüfen lassen. In der Mediation werden Anwälte allerdings nicht als Interessensvertreter ihres Mandanten tätig, sondern ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, dem Mandanten in allen rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen und ihn mit dem juristischen Wissen zu versorgen, das er zu einer eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung benötigt.
Abschlussvereinbarung
Die Abschlussvereinbarung ist der zweite zentrale Vertrag in der Mediation. Er wird zwischen den Medianten geschlossen und enthält als rechtsverbindliche Vereinbarung die gefundene Lösung des Konflikts. Als Vertrag ist die Abschlussvereinbarung der Mediation das Instrument, mit dem die gemeinsam erarbeiteten Lösungen in eine rechtlich bindende Form gebracht werden. Damit sind die Medianten nicht nur unter moralischen Aspekten, sondern auch unter rechtlichen Gesichtspunkten dazu verpflichtet, ihre jeweils zugesagten Leistungen auch tatsächlich zu erbringen und sich an die vereinbarten Verpflichtungen zu halten. Mit der Abschlussvereinbarung entsteht für den jeweils anderen Medianten ein rechtlicher Anspruch auf Erfüllung der gemachten Versprechen.
Für die Abschlussvereinbarung einer Mediation besteht weder im MediationsG noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein eigenständiger Rechtsrahmen, sodass für sie die allgemeinen schuldrechtlichen Regelungen gelten. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können die Medianten den Inhalt der Abschlussvereinbarung frei vereinbaren. Sie sind deshalb bei der Lösung ihres Konflikts nicht wie der Richter auf eine bestimmte Rechtsfolge beschränkt. Dennoch gibt es – vor allem im Familienrecht oder Erbrecht – Grenzen. Im Zweifel müssen die Medianten ihre gefundene Lösung von einem Rechtsanwalt auf ihre juristische Machbarkeit hin überprüfen lassen. Der Mediator ist dabei nach dem MediationsG explizit verpflichtet, die Medianten darauf hinzuweisen, die erzielte Mediationsvereinbarung ggf. von einem Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Mediation als Leistung der Rechtsschutzversicherung
Nicht jeder Konflikt muss zwangsläufig vor Gericht landen. In vielen Fällen bietet die Mediation eine gute Chance auf eine schnellere, effektivere, bessere und kostengünstigere Lösung. Umsonst ist die Mediation trotzdem nicht. Es gibt aber viele Rechtsschutzversicherungen, die die Mediation mittlerweile als Teil ihrer Versicherungsleistungen anbieten. Ob die Kosten einer Mediation von der Versicherung übernommen werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Diese legen auch fest, ob die Kostenübernahme an Voraussetzungen geknüpft oder auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. So gibt es z. B. Rechtsschutzversicherungen, die nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen zu einem bestimmten Stundensatz, einen Höchstbetrag pro Sitzung oder einen Höchstbetrag pro Jahr übernehmen.
Fazit: Rechtliche Aspekte spielen an unterschiedlichen Stellen der Mediation eine große Rolle. Dabei gibt es ein Gesetz zu den wesentlichen Verfahrensregeln und mit der Mediationsvereinbarung und der Abschlussvereinbarung zwei zentrale Verträge, die sich quasi wie eine Klammer um das Mediationsverfahren legen. Ihre rechtlichen Interessen müssen die Medianten innerhalb des Verfahrens aber selbst wahren. Als Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren können die Kosten teilweise von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
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Rechtstipps zu "Mediationsverfahren" | Seite 3
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28.02.2018 Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn„… , sich auf ein Mediationsverfahren einzulassen. Worum geht es bei einer Mediation überhaupt? Mediation bedeutet „Vermittlung“ und stammt aus dem Lateinischen. Eine Mediation ist ein Verfahren …“ Weiterlesen
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25.01.2018 Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn„… . Nicht zu verkennen ist auch der Vorteil des Mediationsverfahrens gegenüber einem Prozess, dass es, anders als in einem gerichtlichen Verfahren, welches sich an strenge Regeln und Vorschriften halten muss, den Parteien …“ Weiterlesen
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07.01.2018 Rechtsanwalt Jörg Streichert„… empfiehlt es sich, ein vorgelagertes Mediationsverfahren vorzusehen. Mediation ist im Kern Verhandeln mit zwei Besonderheiten: Zum einen führt ein besonders geschulter allparteilicher Dritter …“ Weiterlesen
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26.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… zu den wichtigsten Grundideen der Mediation. Das bedeutet, die Konfliktparteien sind selbst für den Inhalt des Mediationsverfahrens und die Lösung ihres Konflikts verantwortlich. Damit entscheiden …“ Weiterlesen
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05.08.2020 Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer„… Informiertheit Vertraulichkeit Ergebnisoffenheit Die Ehepartner müssen dazu bereit sein, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dieser Freiwilligkeits-grundsatz ist sogar in § 2 Abs. 2 MediationsG geregelt …“ Weiterlesen
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05.08.2017 Sommer und Partner Rechtsanwälte mbB„… eines Mediationsverfahrens müssen einige allgemein anerkannte Verfahrensgrundsätze beachtet und mittels einer Mediationsvereinbarung festgeschrieben werden: Selbstverantwortlichkeit = die Medianten sind für die Lösung …“ Weiterlesen
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11.07.2017 Rechtsanwältin Beate Sobisch„… abzuwarten, ob die Unterhaltsreform aus dem Jahr 2008 einer weiteren Reform unterzogen wird. Mein Fazit: Zur Streitbeilegung in Unterhaltssachen sollte unbedingt ein Mediationsverfahren in Betracht gezogen werden.“ Weiterlesen
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07.09.2017 Rechtsanwältin Beate Sobisch„… von der nervlichen Belastung für die Streitparteien. Finden die Streitparteien eine außergerichtliche Lösung durch ein Mediationsverfahren, entstehen Kosten für die Mediationsgespräche. Erfahrungsgemäß fallen …“ Weiterlesen
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03.07.2017 Rechtsanwältin Sabine Hippel„… , die auch zur Ablehnung eines Richters berechtigten. Ein Richter sei in Sachen, in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung …“ Weiterlesen
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20.06.2017 Rechtsanwalt Kay Hübner„… kommt? Der Gerichtssaal ist nicht immer der richtige Ort, um eine Erbstreitigkeit zu klären. Das Mediationsverfahren bietet eine echte Alternative zu einem Gerichtsprozess. Die Mediation bietet beste …“ Weiterlesen
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12.05.2017 Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.„… zu einem Mediationsverfahren an, also zu einem Güterichterverfahren, um sich gütlich auf eine bestimmte Pauschalabfindung zu einigen, nachdem die Beklagtenseite vorgerichtlich lediglich bereit gewesen war …“ Weiterlesen
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09.05.2017 Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.„… einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor: Mediationsverfahren Niederrhein: Hypoxischer Hirnschaden mit geistiger und körperlicher Schwerstschädigung anlässlich Geburtsvorgang, 2,3 …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwältin Claudia Eschborn„… , kann ich nicht gleichzeitig das Mediationsverfahren durchführen – das verbietet die Unparteilichkeit. Ich vermittele Ihnen in diesem Fall gerne den Kontakt zu erfahrenen Kollegen. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.“ Weiterlesen
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25.01.2017 Rechtsanwalt Azur Prnjavorac„… wurde oder wo die Ehegatten den letzten gemeinsamen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatten. Ehegatten, die keine gemeinsamen Minderjährigen haben, sind nicht verpflichtet, durch Mediationsverfahren …“ Weiterlesen
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17.10.2016 Rechtsanwältin Ljubica Tomic„… Streitlösung teilzunehmen. Gleichzeitig ist das Mediationsverfahren informell, äußerst kurz und vertraulich, und die Parteien können zu einer Kompromisslösung, innerhalb einer angemessenen Frist, gelangen, womit …“ Weiterlesen
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28.09.2016 Rechts- und Fachanwalt Dominic Baumüller LL.M. Eur.„… sind sehr unterschiedlich. Aufgrund unserer langjährigen Expertise in diesem Bereich, diversen Mediationsverfahren, Gerichtsverfahren und außergerichtlicher Vertragsgestaltungen wissen wir viele der oben …“ Weiterlesen
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10.09.2016 Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB„… . Wichtig ist, dass das Mediationsverfahren freiwillig und selbstbestimmt ist. Das heißt, dass die Konfliktparteien selbst entscheiden, wer daran teilnimmt und wie lange das Verfahren dauern darf …“ Weiterlesen
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26.06.2016 Rechtsanwalt Carsten Köbisch„… . Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren, bei dem das Ziel, den anderen zu besiegen, im Vordergrund steht, arbeiten die Streitenden im Mediationsverfahren an einer gemeinsamen Lösung des Konflikts …“ Weiterlesen
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19.04.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„… , aber als Mediator ist mein Problemlösungsansatz die Kommunikation zwischen beiden Seiten.“ Der Neusser Rechtsanwalt will diesen Ansatz insbesondere in Mediationsverfahren zwischen Verbrauchergruppen …“ Weiterlesen
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08.12.2015 Rechtsanwältin Stephanie Kessenbrock„… und betriebliche Ressourcen geschont. Das Mediationsverfahren ist geprägt durch: Freiwilligkeit - alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen Verschwiegenheit …“ Weiterlesen
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24.09.2015 SH Rechtsanwälte„… auf ein sogenanntes Mediationsverfahren verweisen kann, bei dem die Versicherung den Mediator (Streitschlichter) selbst auswählt. Die Kostenzusage für ein gerichtliches Verfahren wurde davon abhängig …“ Weiterlesen
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04.09.2015 Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann„… von Gegenständen, falls nötig einschließlich der Durchsuchung der Kleidung oder mitgeführter Sachen • das Auferlegen sozialer Aufgaben für die Schule • die Teilnahme an einem schulinternen Mediationsverfahren …“ Weiterlesen
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25.08.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann„… eines Coaching- oder Mediationsverfahrens, können zu einer erheblichen Verbesserung der Situation beitragen, auch der Betriebs- oder Personalrat kann sich unterstützend einbringen. In manchen Unternehmen gibt …“ Weiterlesen
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21.05.2015 Rechtsanwalt Martin Volkmann„… sich nun mit einem Sachverhalt zu befassen, indem der Rechtsschutzversicherer in seinen Versicherungsbedingungen die Erteilung einer Deckungszusage davon abhängig machte, dass die Versicherten zunächst ein Mediationsverfahren …“ Weiterlesen