Mehrere Fälle: Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurden aktuell (September 2022) mehrere Schreiben vorgelegt, mit denen Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH wegen des Vorwurfs „Ebay Schwarzverkäufe“ eine Abmahnung ausgesprochen hat. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, unterstütze ich gern auch Sie hinsichtlich der Abwehr der Ansprüche.

Zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH:

Rechtsanwalt S. geht bereits seit einiger Zeit für die Juwelier Chronotage GmbH gegen Wettbewerbsverstöße in Angeboten im Internet vor. Informationen zu den hier in der Kanzlei vorliegenden Fällen finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-juwelier-chronotage.htm

Zu den weiteren mir vorliegenden Abmahnschreiben:

In den Abmahnschreiben, die mir zuletzt vorgelegt worden sind, geht es wieder um den Vorwurf:

Ebay Schwarzverkäufe

Rechtsanwalt S. führt in seinen Schreiben zunächst aus, dass seine Mandantin auf den Verkauf von Uhren, Schmuck und Taschen spezialisiert sei und dass sie einen Onlineshop betreibe.

Im Weiteren wird jeweils auf den eBay-Auftritt der abgemahnten eBay-Verkäufer und die dortige Behauptung verwiesen, als privater Verkäufer tätig zu sein. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, diese Angabe sei falsch, da eine Auswertung der Handelsaktivitäten gewerbliches Handeln belege und der eBay-Verkäufer als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei. Insoweit heißt es in dem Abmahnschreiben ausdrücklich:

  • „Sämtliche Indizien des BGH, die für einen gewerblichen Verkauf sprechen, werden von Ihnen erfüllt.“ (verbunden mit Ausführungen zur Anzahl der Angebote des Abgemahnten)
  • "Anhand Ihrer Bewertungen lässt sich feststellen, dass Sie regen Handel betreiben (…).“ (verbunden mit Ausführungen zur durchschnittlichen Anzahl der monatlichen Bewertungen)
  • „Ihre angeblichen privaten Verkäufe erweisen sich als sog. Schwarzverkäufe, unlauter nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG.“

Wie in vergleichbaren Fällen: ein außergerichtliches Vergleichsangebot und eine Drohung 

Wie in vergleichbaren Fällen fordert Rechtsanwalt S. für seine Mandantschaft zunächst dazu auf, das rechtswidrige Handeln unter einem Privataccount sofort einzustellen. In diesem Zusammenhang unterbreitet er sodann jedoch ein außergerichtliches Vergleichsangebot, mit dem er die „Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung“ für seine Mandantschaft anbietet. Der Vorschlag sieht vor,

  • dass der Abgemahnte den gewerblichen Handel über einen privaten eBay-Account innerhalb einer benannten Frist einstellt und
  • dass der Abgemahnte eine Aufwendungspauschale i.H.v. 500,00 Euro zzgl. 250,00 Euro an Testkauf- und Dokumentationskosten zahlt, insgesamt also einen Betrag i.H.v. 750,00 Euro.

Für den Fall, dass dieses Vergleichsangebot nicht angenommen werde, wird darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu einer Wiederholungsgefahr führe, die ausschließlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden könne. Einen Entwurf, der akzeptiert würde, ist dem Schreiben als Anlage beigefügt. Ferner sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, die der Juwelier Chronotage GmbH entstandenen Kosten zu erstatten. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro beziffert (1.798,69 Euro).

Meine Einschätzung:

Fälle, in denen es um den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter von Verkäufen bei eBay geht, kommen in der letzten Zeit nach meinem Eindruck wieder häufiger vor. Informationen zu der Abgrenzung zwischen einer rein privaten Verkaufstätigkeit und einer quasi-gewerblichen Verkaufstätigkeit finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Unabhängig davon, ob der Vorwurf von Schwarzverkäufen im jeweiligen Einzelfall berechtigt ist oder nicht, bestehen nach meiner Auffassung greifbare Anhaltspunkte dafür, dass das Vorgehen der Juwelier Chronotage GmbH über Rechtsanwalt S. rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Daher schätze ich die Erfolgsaussichten für eine Rechtsverteidigung gegen eine entsprechende Abmahnung positiv ein.

Meine Empfehlungen:

  1. Nehmen Sie auf keinen Fall voreilig das außergerichtliche Vergleichsangebot an.
  2. Leisten Sie keine Zahlung.
  3. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  4. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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Foto(s): Andreas Kempcke


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