Meine Kinder gehören zu mir!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn Ihnen Ihre Kinder weggenommen wurden, so ist das nicht das Ende der Welt.

Natürlich sind Sie verzweifelt und fühlen sich wie ein Häufchen Elend. Aus dieser Rolle müssen Sie sich befreien. Werden Sie aktiv!

Der Gesetzgeber ist auf Ihrer Seite! 

Mit § 166 Abs. 2 FamFG wurden die Gerichte angewiesen, die länger dauernden kindesschutzrechtlichen Maßnahmen in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Meine Mandanten stellen mit mir immer wieder fest, dass es an der Umsetzung fehlt.

Ein angemessener Zeitabstand ist vom Gericht einzelfallbezogen nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. In der Regel sollte allerdings die Überprüfung nach etwa einem Jahr erfolgen. Eine Überprüfung erst nach acht Jahren ist unangemessen.

(Vergleiche Bayerisches Oberlandesgericht FamRZ 1990,1132)

Welche Handlungen das Gericht zum Zwecke der Überprüfung vorzunehmen hat, wurde nicht festgelegt. Die erneute persönliche Anhörung der Eltern, der Kinder gegebenenfalls des Jugendamts oder anderer Beteiligter dürfte sich anbieten.

Sie sollten dafür sorgen, dass das Gericht nach dieser Überprüfung zu der Überzeugung gelangt, dass die seinerzeit getroffenen Maßnahme nicht mehr aufrechterhalten werden muss. Gemäß § 1696 BGB ist die Maßnahme nämlich aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist.

Auf diese Anhörung und die Gespräche mit den Beteiligten müssen Sie sich bitte optimal vorbereiten. Nehmen Sie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, damit Sie Ihre Erziehungskompetenz nachweislich verbessern. Sie müssen nachweisen, dass Sie auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder eingehen können und wollen. Dabei ist wichtig, dass Sie auch die Sprachkompetenz verbessern, damit Sie auf Augenhöhe mit den Fachkräften sprechen können. Nur bei entsprechender Vorbereitung werden Sie nicht auf Trickfragen, bösartige Unterstellungen und Provokationen hereingefallen.

Sie müssen für einen positiven Verlauf der Gespräche sorgen, damit sodann das Rückführungsmanagement der Kinder in Ihre Familie eingeleitet werden muss. Die bestehenden Probleme sollten Sie offen ansprechen und keineswegs verharmlosen. Auch Hilfsangebote müssen Sie unbedingt annehmen und umsetzen.

Die Einzelheiten sollten Sie mit der Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens besprechen und vorbereiten. Werden Sie also bitte zum Wohle Ihrer Kinder aktiv! Ihre Kinder haben es verdient!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt FfFamR FfArbR Rainer Bohm

Beiträge zum Thema