Mindestbedarf einer Mutter eines nichtehelichen Kindes

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Auch für die Betreuung eines nichtehelichen Kindes steht der Mutter ein Mindestbedarf von derzeit EUR 770,00 im Monat zu.

Betreut die unterhaltsberechtigte Mutter ein nichteheliches Kind, dann steht ihr dafür nach einer Entscheidung des BGH ein Mindestbedarf zu, der das gesetzliche Existenzminimum nicht unterschreiten darf. Dieses liegt gegenwärtig bei EUR 770,00 im Monat. Dieser Betrag entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten. Nur weil ein Unterhaltsbedarf besteht, führt das allerdings noch nicht automatisch auch zu einem Unterhaltsanspruch. Die Richter haben im vorliegenden Fall den Anspruch insoweit eingeschränkt, als die betreuende Mutter eine zumutbare Teilzeitbeschäftigung aufnehmen kann.


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