Mit Section-Control geblitzt – was können Betroffene tun?

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Teil 2 von 3

1. Funktionsweise der Section-Control

Geschwindigkeitsmessungen werden in Deutschland nicht mehr nur als Momentaufnahme mit Radar-, Laser-, Einseitensensoren, Video etc. durchgeführt, sondern auch durch Überwachung eines längeren Streckenabschnitts. Die erste Messstelle ist seit Anfang 2019 auf der B6 bei Hannover zwischen Laatzen-Gleidingen und der Auffahrt zum Messeschnellweg Richtung Hannover scharf geschaltet.

Im vorliegenden Beitrag soll erläutert werden, wie sich Betroffene, die mit einer Section-Control gemessen wurden, zur Wehr setzen können.

Um die nachfolgenden Ausführungen verstehen zu können, ist es erforderlich, dass das System in seinen Grundzügen bekannt ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird deswegen auf unseren Anwaltstipp „Die Section-Control: Geschwindigkeitsmessungen 2.0 – seit 2019 auch in Deutschland“ verwiesen, in dem auch nähere Angaben zur besagten Messstelle in Niedersachsen zu finden sind. 

2. Verteidigungschancen gegen Geschwindigkeitsmessungen mit Section-Control

Aus unserer Sicht bestehen gegen das Messverfahren erhebliche datenschutz- und damit auch verfassungsrechtliche Bedenken. Diese werden von anderen namhaften Experten geteilt.

Durch die Section-Control werden zunächst einmal ohne jeglichen Anlass und ausnahmslos auch die amtlichen Kennzeichen unschuldiger, weil gänzlich korrekt fahrender Verkehrsteilnehmer erfasst, was einem Generalverdacht gleichsteht. Es werden genaue Daten über ihre Fahr-Aktivitäten erfasst, zumal nicht nur das Kennzeichen, sondern am Anfang des überwachten Streckenabschnitts auch noch weitere Daten wie Fahrtrichtung, Ort und die Zeit von den Kameras festgehalten werden. Section-Control verarbeitet somit personenbezogene Daten selbst dann, wenn gar kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt – ein weiterer Schritt hin zum „gläsernen Verkehrsteilnehmer“.

Ob die erhobenen Daten wenigstens sofort und vollständig gelöscht werden, wenn klar ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde, erscheint uns derzeit nicht als gesichert und stellt einen weiteren Prüfungspunkt unserer Tätigkeit dar. 

Hinsichtlich der ersten deutschen Section-Control in Niedersachsen zeichnen sich nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits erhebliche Widerstände ab. Hierauf gehen wir in dem gesonderten Anwaltstipp „Der Section-Control-Blitzer auf der B6 bei Hannover – als verfassungswidrig angreifbar?“ näher ein.

Außerdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein gänzlich neuartiges Messsystem sich erst einmal die sprichwörtlichen Sporen verdienen muss. Während so ziemlich alle in Deutschland eingesetzten Verfahren zur Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessung von den Oberlandesgerichten das Attribut eines standardisierten Messverfahrens verliehen bekommen haben, was – entgegen unserer begründeten Auffassung – eine Art „Gütesiegel“ darstellen und korrekte Messergebnisse erwarten lassen soll, werden erst die nächsten Jahre zeigen, ob derartiges Vertrauen der Gerichte auch in die Section-Control gesetzt wird. 

Interessant sind für uns als anwaltliche Verteidiger entsprechend betroffener Verkehrsteilnehmer neben diesen Erwägungen auch die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit den automatischen Kennzeichen-Erfassungsgeräten zu Fahndungszwecken gesammelt werden konnten: Die Software, die dort die Nummernschilder nach dem Scannen in digitale Informationen übersetzt, arbeitet scheinbar nicht fehlerfrei und scheint die Zahl 0 nicht vom Buchstaben O und eine 1 nicht vom Buchstaben I unterscheiden zu können. 

Man muss kein Prophet sein, um sich ausmalen zu können, wie schnell der eigentlich einen anderen Verkehrsteilnehmer betreffende Vorwurf einer Verkehrsüberschreitung den Falschen treffen kann, sollte sich eine solche Software-Problematik auch bei Section-Control abzeichnen. 

Natürlich können die vorstehenden Ausführungen die prinzipiellen Möglichkeiten der Verteidigung nur grob umreißen. Wir werden uns für unsere Mandanten mit allen denkbaren Argumenten gegen eine derartige Verfestigung einsetzen und für deren Rechte kämpfen. Dabei greifen wir auf ein hochspezialisiertes Team von Sachverständigen zurück, mit dem wir seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, und die gerade im Bereich der Auswertung von Messdaten im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen immer wieder wichtige Zeichen setzen konnten.

Dr. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere den Erhalt der Mobilität, spezialisiert, und weist nach 15-jähriger Tätigkeit Erfahrungen aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren auf. Er ist bundesweit gegenüber allen Bußgeldbehörden und vor allen Amts- und Oberlandesgerichten im Einsatz. 

Bereits in zahlreichen Fällen von ihm kam es mit der Argumentation eines Verfassungsverstoßes wegen Dauer-Video-Aufnahmen zu Verfahrenseinstellungen und auf diese Erfahrungen werden wir künftig auch in Section-Control-Verfahren zurückgreifen. 

In der großen „FOCUS-Anwaltsliste“ wurde er in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vier Jahre hintereinander als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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