Mitgefangen - Mitgehangen? Gemeinsame Darlehen nach der Trennung

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Die gute Nachricht vorab: Grundsätzlich haften Ehegatten nicht automatisch für Darlehen, die der andere Ehegatte alleine aufgenommen hat. Auch bei lange dauernden Ehen und auch nach der Trennung haftet nur der, der den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Nun die schlechte Nachricht: Etwas anderes kann dann gelten, wenn das Darlehen, das ein Ehegatte alleine aufgenommen hat, der Finanzierung einer beiden Ehegatten anteilig gehörenden Immobilie dient. Hierzu gibt es eine neue Entscheidung des BGH. Ein Haus gehörte den Ehegatten zu je 1/2. Die Ehefrau hatte zur Finanzierung des größten Teils des Kaufpreises vor vielen Jahren alleine ein Darlehen aufgenommen. Nach der Trennung wollte der Ehemann zwar gerne seinen Anteil am Haus behalten, sich aber nicht an den Darlehenszahlungen beteiligen.

Schließlich habe doch nur die Frau das Darlehen aufgenommen. Der BGH hat entschieden, dass es in einem solchen Fall anders als grundsätzlich sein kann. Das Darlehen habe hier auch dem Interesse des Ehemannes gedient. Er haftet daher mit und muss von den Darlehensraten, die seine Ehefrau weiter der Bank schuldet, ihr die Hälfte erstatten. Dies gilt nach der Entscheidung des Gerichtes aber nur für Immobilien, die im Miteigentum stehen. Selbst wenn die Darlehensraten während der bestehenden Ehe alleine vom Konto der Frau bezahlt wurden: Nach der Trennung konnte sie hier eine anteilige Erstattung vom Mann verlangen. Da solche Fragen nicht einfach zu beantworten sind – lassen Sie sich beraten von Dr. Gabriele Sonntag in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Ihre Rechtsanwälte in Fürth. 7 Fach(anwaltschaften) unter einem Dach!


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