Model-Fotos für Escort-Seite verwendet: € 3.000,00 für Ex-Callgirl

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Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 8. Juni 2011 (Az. 28 O 859/10) dem Betreiber einer Escort-Seite im Internet verboten, Fotografien der von der Kanzlei Kötz vertretenen Klägerin zur Werbung zu nutzen. Außerdem erhielt das Model eine Schadensersatzlizenz i. H. v. € 3.000,00 zugesprochen.

Die Fotografien waren entstanden, als die Klägerin für einen kurzen Zeitraum tatsächlich als Callgirl für die Agentur des Seitenbetreibers tätig war. Nach ihrem Ausscheiden verwendete er die Fotografien jedoch weiter mit der Begründung, im Vertrag seien ihm die Rechte eingeräumt worden.

Dr. Daniel Kötz argumentierte für die Klägerin, dass die Einwilligung nur für den Zeitraum der Tätigkeit als Escort gelte und überzeugte damit die für Persönlichkeitsrechtstreitigkeiten zuständige Kammer des LG Köln. Diesem zufolge reichten auch nicht die Augenbalken auf den Fotografien und auch nicht die Tatsache, dass die Bilder bearbeitet worden seien. Denn die Klägerin sei trotzdem durch Mund-, Kinn und Stirnpartie zu erkennen.

Die Entscheidung ist auf unserer Internetseite unter Services -> Veröffentlichungen abrufbar.



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