MONTRANUS Medienfonds: BGH lässt Helaba Dublin abblitzen

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18.12.2012 - Die Helaba Dublin muss einem Anleger des Filmfonds MONTRANUS II endgültig sein Eigenkapital zuzüglich Zinsen zurückbezahlen. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 67/12) hat die Helaba Dublin die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 2167/11) zurück genommen. Der Mandant der Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte war damit in allen drei Instanzen erfolgreich.

Erfolg für alle betroffenen Anleger

Das Verfahren hat Signalwirkung für die mehr als 2.500 Anleger des 240 Mio. € schweren Filmfonds, der 2004 von dem Pullacher Initiator HANNOVER LEASING aufgelegt wurde. Etwas mehr als die Hälfte der Einlage mussten die Anleger durch eigenes Geld finanzieren. Die restliche Einlage stammte aus einem obligatorisch bei der Helaba Dublin aufzunehmenden Darlehen. Die Karlsruher Richter haben in der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012 klargestellt, dass die Bank für ihren Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte und der Darlehensvertrag deswegen auch Jahre später noch widerrufen werden konnte.

Da bei allen Darlehensverträgen die gleiche Widerrufsbelehrung verwendet wurde, können alle Anleger, die zugleich Verbraucher sind, auch heute noch den Widerruf erklären. Rechtsanwältin Anja Richter, die die Urteile in den Vorinstanzen erstritten hat, ist deshalb auch zufrieden mit der Verhandlung vor dem BGH: „Das ist ein guter Tag für alle MONTRANUS-Anleger".

Aktuelle wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftliche Situation des Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Die Ausschüttungen bleiben weit hinter den Prognosen zurück und betragen bislang nur ca. 20 % der eigenfinanzierten Einlage. Auch die in Aussicht gestellte Schlussausschüttung wird den bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schaden nur teilweise kompensieren können. Im Klartext: Die betroffenen Anleger werden einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals abschreiben müssen.

Lösung der wirtschaftlichen Probleme

Der Widerruf hat zur Folge, dass der Verbraucher von der Bank seine eigenfinanzierte Einlage abzüglich der erhaltenen Barausschüttungen erstattet verlangen kann. Außerdem muss er das Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug muss der Anleger den Fondsanteil an die Bank übertragen. Die steuerlichen Ergebniszuweisungen für die Vergangenheit werden durch den Widerruf nicht verändert.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreut mittlerweile über fünfhundert Gesellschafter der Medienfonds MONTRANUS I bis III. Dies ist das Ergebnis intensiver und beharrlicher Arbeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Dabei haben die Anwälte der Kanzlei eine Vielzahl obsiegender Urteile erstritten und zudem für ihre Mandanten mittels gerichtlicher Vergleiche Kompensationszahlungen in Millionenhöhe erreicht. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar bewertet die heutige Verhandlung wie folgt: „Dieser Termin unterstreicht den positiven Trend der von unserer Kanzlei gegen die Helaba Dublin erstrittenen Urteile. Dass jetzt erstmals der BGH unserer Argumentation gefolgt ist, hilft nicht nur unseren Mandanten, sondern allen betroffenen Anlegern."

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Wolf von Buttlar

Rechtsanwältin Anja Richter

Löffelstraße 44

70597 Stuttgart

Telefon: 0711-32091820

Fax: 0711-32091860

E-Mail: kanzlei@vonbuttlar.com

www.vonbuttlar.com


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