Muss ein Pfleger in einem katholischen Krankenhaus katholisch sein?

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Ein Bewerber um die Stelle als Intensivpfleger in einem katholischen Krankenhaus wird diskriminiert, wenn er allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht eingestellt wird.

Das Arbeitsgericht Aachen sprach dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu. Der Verstoß sei aber hier unter Berücksichtigung der schwierigen und weitgehend ungeklärten Rechtslage allerdings nicht allzu schwer, so dass das Gericht dem Kläger nur eine Entschädigung von einem Bruttomonatsgehalt zusprach. Der Kläger hatte den dreifachen Betrag gefordert.


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