Neue Entscheidung zur AU zu Gunsten des Arbeitgebers!

  • 1 Minuten Lesezeit

Dieses Mal werde ich mich mit einem äußerst bemerkenswerten Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auseinandersetzen. Dieses Urteil, welches unter dem Aktenzeichen 6 Sa 416/23 geführt wird, hat zahlreiche wichtige Punkte geklärt, die von enormer Bedeutung für die praktische Anwendung in arbeitsrechtlichen Belangen sind.

In meiner täglichen Beratungspraxis in unserer Kanzlei Wulf & Collegen, speziell unserem Team Arbeitsrecht, stoßen wir sehr häufig auf die Problematik, dass Arbeitgeber nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind und diese daher nicht angemessen wahrnehmen können. Insbesondere die Einführung neuer technischer Hilfsmittel wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat diese Situation noch verschärft.

Ein weiterer Umstand, der die Situation kompliziert, ist die Tatsache, dass wichtige Auskunftsansprüche seitens der Arbeitgeber oft nicht geltend gemacht werden. Dies geschieht häufig aufgrund des verbreiteten Irrglaubens, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, die Diagnose ihrer Erkrankung mitzuteilen, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat.

Vor diesem Hintergrund bespreche ich diese Aspekte und ihre Bedeutung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Denn nur durch ein tieferes Verständnis dieser rechtlichen Sachverhalte können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten besser verstehen und entsprechend handeln.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie in meinem aktuellen YouTube-Video.

Eine Podcast-Folge hierzu gibt's auch - hier klicken.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): ©Adobe Stock/Studio Romantic

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf

Beiträge zum Thema