Neue Steuervergünstigungen 2018 im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien

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Die spanischen autonomen Gemeinschaften besitzen eine ergänzende Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dies führt dazu, dass die einzelnen spanischen autonomen Gemeinschaften höchst unterschiedliche Steuerfreibeträge (Reducciones) und/oder Steuervergünstigungen (Deducciones y Bonificaciones) normiert haben, die solche des nationalen spanischen Steuergesetzes übersteigen. 

Nutzungsmöglichkeit der lokalen Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften:

Seit dem Urteil des EuGHs vom 03.09.2014 in der Rechtssache C-127/12 und der folgenden Änderung der Steuergesetzgebung Spaniens durch die Verabschiedung des Gesetzes 26/2014 vom 27. November können auch nicht in Spanien, aber in der Europäischen Union ansässige Steuerpflichtige die positiven Steuerfreibeträge bzw. Steuervergünstigungen der autonomen Steuergesetze nutzen. Dies betrifft alle Erben von in Spanien befindlichen Vermögenswerten oder Personen, denen solche auf dem Wege einer Schenkung übertragen wird.

Die Unübersichtlichkeit durch 17 konkurrierende autonome Steuergesetze:

Die autonome Steuergesetzeslage im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist jedoch aufgrund der Häufigkeit der Änderungen von Freibeträgen, Steuerreduzierungen oder Steuersätzen extrem unübersichtlich und führt regelmäßig zu Unsicherheiten, ob und welche Steuern bei einer Erbschaft mit Nachlassvermögen in Spanien bzw. einer Schenkung von in Spanien gelegenen Vermögen anfallen. 

Zusätzlich erschwert die Tatsache, dass Erbschaften und Schenkungen keineswegs identisch besteuert werden, die Prognose der anfallenden Steuern. 

Alle diese Umstände führen dazu, dass viele Erben weiterhin der Auffassung sind, dass die durch eine Erbschaft in Spanien anfallende Erbschaftssteuer extrem hoch sei. Diese Auffassung entspricht aber aktuell zumeist nicht mehr der Realität. Tatsächlich haben einige der spanischen autonomen Gemeinschaften zumindest die Erbschaftssteuer im Verhältnis zwischen der Elterngeneration und deren Abkömmlingen faktisch abgeschafft. 

Auch im Bereich der Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zwischen Eltern und Kindern bzw. zwischen Ehegatten normieren immer mehr autonome Gemeinschaften erhebliche Freibeträge oder Steuervergünstigungen. 

Neue Steuerfreibeträge bzw. Steuervergünstigungen des Jahres 2018:

Erbschaftssteuern: 

  • Andalusien: Steuerfreibeträge für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren von bis zu 1.000.000 EUR (ab dem 01.01.2018)
  • Kantabrien: Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 100 % bei einem zu versteuernden Nachlassvermögen von unter 100.000 EUR bzw. um 90 % für solches, das darüber liegt (ab dem 01.01.2018)
  • Extremadura: Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 99 %, bei fristgerechter Steuererklärung im Wege der Selbstveranlagung (ab dem 25.01.2018)
  • Murcia: Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 99 % (ab dem 01.01.2018)

Schenkungssteuern:

  • La Rioja: Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 99 % bei einer steuerlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 EUR bzw. um 98 % bei einer darüber liegenden (ab dem 01.02.2018)

Rechtstipp:

Wenden Sie sich gerne an mich, wenn die geltende Steuersituation einer der autonomen Gemeinschaften Spaniens im Bereich der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Sie von Interesse ist. Ich biete meiner Mandantschaft regelmäßig an, eine Simulation der bei einer Schenkung oder einer zukünftigen Erbschaft einer Immobilie oder sonstigen in Spanien gelegenen Vermögens entstehenden Steuern und sonstigen Nebenkosten im Vorfeld einer Erbschaftsannahme oder Durchführung einer Schenkung in Spanien durchzuführen. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um eine abstrakte Darstellung der steuerlichen Situation im Zeitpunkt der Veröffentlichung handelt. Die steuerlichen Erläuterungen können eine konkrete Rechts- und Steuerberatung nicht ersetzen. Aus Gründen der besseren Darstellung beinhaltet dieser Artikel nur bestimmte steuerliche Aspekte, keinesfalls eine vollständige Darstellung der spanischen Steuergesetzgebung in dem behandelten Bereich. Aspekte der deutschen Besteuerung wurden nicht berücksichtigt. Jegliche Gewähr muss daher ausgeschlossen werden. 


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