Nötigung im Straßenverkehr

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„Dichtes Auffahren”, „Schneiden”, „Lichthupe”, „Ausbremsen”, „Parkplatz-Freihalten”...

All diese Delikte passieren tagtäglich auf Deutschlands Straßen.

Die Tatsache, dass es sich dabei oftmals um Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB, handelt, ist dabei den wenigsten Verkehrsteilnehmern bewusst.

Ebenfalls in Betracht kommt dabei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 c StGB, so dass diese vermeintliche Bagatellangelegenheit schnell erhebliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

Weitgehend unbekannt ist die Tatsache, dass dieses verkehrsfeindliche Verhalten oftmals eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich führt, § 69 StGB.

Es empfiehlt sich daher bereits ab Kenntnis des Vorwurfs der Nötigung im Straßenverkehr oder des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sofort einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, denn nur so kann das Verfahren in die richtige Richtung geleitet werden und eine Gefahr für Ihren Führerschein minimiert werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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