Notfallsanitäter-Prüfung wegen Patientengefährdung nicht bestanden?

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Das Nichtbestehen der Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung bei einer Patientengefährdung oder Patientenschädigung scheint ein klarer Fall zu sein. In vielen Prüfungsdokumentationen ist daher tatsächlich auch der Hinweis vorgedruckt, dass die Prüfung bei einer Patientengefährdung als „nicht bestanden“ zu bewerten ist.

Kein automatisches Durchfallen bei Patientengefährdung

Rechtlich betrachtet führt allerdings eine Patientengefährdung nicht automatisch und unmittelbar zum Durchfallen bei der Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung.

Bei der Bewertung der einzelnen Fallbeispiele wird auf eine explizite Vorgabe für den Fall des Versterbens der Patientin oder des Patienten verzichtet. Die Fachprüferinnen und Fachprüfer sind viel mehr gehalten, ihn in geeigneter Form in ihre Benotung der einzelnen Fallbeispiele einzubeziehen. Das gilt gleichermaßen für gravierende Fehlleistungen der Prüflinge, die zu einer vitalen Gefährdung der Patientinnen oder Patienten führen können. (vergleiche Bundesrats-Drucksache 728/13, Seite 49)

Widerspruch kann sich lohnen

Wird also eine Prüfung wegen der Patientengefährdung automatisch mit „nicht bestanden“ bewertet, zeigt dies, dass die Prüfer ihren Bewertungsspielraum gerade nicht genutzt haben. Juristen nennen dies ein falsch ausgeübtes Ermessen. Wenn dann noch die Dokumentation der Prüfung unzureichend ist, bestehen durchaus Erfolgsaussichten für eine Anfechtung der Prüfung.

Wenn die Patientengefährdung allerdings nur Teil einer mangelhaften Prüfungsleistung ist, die dann auch entsprechend dokumentiert ist, sind die Erfolgsaussichten wesentlich schlechter.

Diese Feinheiten der Prüfung und der Prüfungsdokumentation sind aber häufig nur nach umfassender Akteneinsicht feststellbar. Insofern ist mein Rechtstipp „Bei der Notfallsanitäter-Prüfung durchgefallen: lohnt ein Widerspruch?“ weiterhin sehr lesenswert.

Guido C. Bischof

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Rettungsassistent




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