Onlinescheidung - günstiger?

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Der Begriff Online-Scheidung ist Irreführung, denn den Antrag auf Scheidung muss immer ein Anwalt bei Gericht stellen - auf ganz normalem Papier-/Postweg.

„Online“ ist damit in dem so häufig beworbenen gesamten Verfahren nur die Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt. Und diese kann in der Regel auch mit jeder Anwaltskanzlei, die nicht mit einer Online-Scheidung wirbt, über elektronische Kommunikationsmittel und ohne persönlichen Kontakt stattfinden. Voraussetzung ist natürlich, dass dies vom Mandanten gewünscht ist.

Eine Kostenersparnis entsteht durch die Online-Scheidung in der Regel nicht, entsprechende Anpreisungen sind nicht richtig. Denn auch der Anwalt, der die Daten für die Ehescheidung über ein Onlineformular erhält ist dazu verpflichtet, die Mindestgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abzurechnen. Günstiger wäre die Online-Scheidung also nur dann, wenn der „normale Anwalt“ höhere Gebühren abrechnen würde.

Es ist also sinnvoll immer zu überlegen, ob nicht doch ein persönlicher Kontakt zum Anwalt sinnvoll ist. Die Gebührenfrage kann dabei ebenfalls geklärt werden. Zudem hat ein persönliches Gespräch immer den Vorteil, dass noch offene Frage geklärt werden können und eine umfassende Aufklärung über die Folgen der Scheidung stattfindet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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