Pandora Papers und Selbstanzeige

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Es ist wieder passiert: Ein neue Enthüllung offenbart die heimlichen Offshore-Geschäfte in Steueroasen. Fast 3 Terabytes sind dem Internationalen Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ) zugespielt worden. Nach Angabe des ICIJ handele es sich hierbei um über 11,9 Millionen Dokumente. Angesichts dieses Volumens handelt es sich um das bisher größte Enthüllung. Die Rede ist von den Pandora Papers.

Eine fachkundig erstellte Selbstanzeige ist allen in Deutschland Steuerpflichtigen zu empfehlen, die Einkünfte unvollständig erklärt haben 

Zwar sieht die Bundesregierung Deutschland von dieser neuen Aufdeckung bislang kaum betroffen, doch stellt sie nur einen weiteren Grund dar, sich als in Deutschland Steuerpflichtiger mit einer Briefkastenfirma oder nicht ordnungsgemäß und vollständig versteuerten Erträgen im Ausland nicht sicher zu fühlen. Denn wie die Vergangenheit gezeigt hat, gibt es derartige Enthüllungen immer wieder. Panama Papers, Paradise Papers, Luxemburg-Leaks etc. haben schon so manchen Steuersünder zittern lassen. Hinzu kommt der im Jahr 2017 eingeführte automatisierte Datenaustausch, durch welchen mehr als 100 Länder wie die Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, Österreich und die Cayman Islands verpflichtet sind, für Steuerzwecke relevante Daten von in Deutschland Steuerpflichtigen an deutsche Steuerbehörden zu übermitteln. Auch die Türkei nimmt zwischenzeitlich am automatischen Informationsaustausch teil.

Der Weg zu einer strafbefreienden Selbstanzeige

Doch Briefkastenfirmen sind nicht per se illegal. Strafrechtlich relevant wird es z.B., wenn es  zu Steuerhinterziehungen oder zu Geldwäsche gekommen ist.  Sollten in Deutschland Steuerpflichtige eine Briefkastenfirma mittels unversteuertem Geld gegründet haben oder Einkünfte mittels dieser nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erklärt haben, sollte unbedingt und in jedem Fall eine zeitnahe fachkundige und professionelle Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige unbedingt erfolgen. In dieser Situation bestünde der nächste Schritt darin, sich mit einer strafbefreienden Selbstanzeige zu befassen. Hierbei handelt es sich um ein Privileg im deutschen Strafrecht. Denn durch die strafbefreiende Selbstanzeige ist dem in Deutschland Steuerpflichtigen eine Möglichkeit eröffnet worden, trotz einer vorgenommenen Steuerhinterziehung im Nachhinein Straffreiheit zu erlangen. Doch Vorsicht: Die an eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellten Anforderungen sind in der Vergangenheit Schritt für Schritt verschärft worden. Heute stellt sie eine komplexe und schwierige Rechtsmaterie dar. Eine strafbefreiende Selbstanzeige sollte daher nie ohne die Beratung eines Rechtsanwaltes vorgenommen werden. Denn bei Fehlern droht genau das, was doch eigentlich vermieden werden sollte: eine Bestrafung. 

Im Fachbuch „Die Selbstanzeige im Steuerrecht Anforderungen , Hintergründe und Entwicklung aus behördlicher Sicht"  führt Herr Eric Neiseke aus, dass selbst fundierte Kenntnisse in den Gebieten des Strafrechts und des Steuerrechts für die Fertigung einer Selbstanzeige nicht genügen. Erforderlich sei ein „spezifisches Sonderwissen" im Hinblick auf die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Zu beachten sind die Vorteile einer strafbefreienden Selbstanzeige auch im Hinblick auf die eigenen Erben. Sollten diese ein durch Steuerhinterziehung belastetes Erbe annehmen (sog. Schwarzgeld im Nachlass) und nach dem Erkennen der Steuerhinterziehung nicht handeln, machen sich wegen einer eigenen Steuerhinterziehung strafbar, wenn die Steuerpflicht nicht verjährt ist. Ihnen droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen und bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Was ist jetzt zu tun?

In Deutschland Steuerpflichtige, die eine Briefkastenfirma mittels unversteuertem Geld gegründet haben oder die ihre Einkünfte trotz Steuerpflicht in Deutschland nicht und nicht ordnungsgemäß und vollständig gemeldet haben, sollten so schnell als möglich eine professionelle und fachkundige Beratung im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige in Anspruch nehmen. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige setzt voraus, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt und vollständig sowie fehlerfrei ist. Hierzu sollte idealerweise ein Rechtanwalt kontaktiert werden, der gerade im Hinblick auf Selbstanzeigen bereits zahlreiche Fälle bearbeitet hat und über ausreichend Erfahrung verfügt. Bei der strafbefreienden Selbstanzeige handelt es sich um einen persönlichen Strafaufhebungsgrund. Wenn die Wirksamkeit der Selbstanzeige  als nicht gegeben angesehen wird, entscheiden bei einem dann je nach Fallkonstellation möglichen Gerichtsverfahren der Strafrichter oder mehrere Strafrichter über die Wirksamkeit der Selbstanzeige.

Ich habe viele Selbstanzeigen für meine Mandanten abgeben.

Ich war seit dem Jahr 2010 insgesamt vier Mal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu der Thematik strafbefreiende Selbstanzeigen als Rechtsanwalt zu sehen. Ferner hat mich auch die Zeit Online und das Manager Magazin Online über diese Thematik interviewt.

Ich habe bereits in vielen Steuerstrafverfahren als Rechtsanwalt verteidigt, nicht nur im Bundesland Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zur strafbefreienden Selbstanzeige können Sie hier abrufen:

https://www.kanzlei-fathieh.de/Selbstanzeige-Steuerhinterziehung.html

Weitere Informationen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige können Sie hier abrufen:

https://www.kanzlei-fathieh.de/Selbstanzeige-Gesetzesaenderung.html

Weitere Informationen zum Schwarzgeld im Nachlass können Sie hier abrufen:

https://www.kanzlei-fathieh.de/schwarzgeld-nachlass.html

Weitere Informationen zu den Panama Papers in Verbindung zur Selbstanzeige können Sie hier abrufen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sogenannte-panama-papers-und-selbstanzeige-und-steuerstrafverfahren-wegen-steuerhinterziehung_080808.html

Das unten ersichtliche Video zum Thema Selbstanzeige und Steuerstrafrecht generell wurde am 22.  Januar 2016 aufgenommen

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Foto(s): Kanzlei Fathieh

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