Sogenannte „Panama Papers“ und Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung

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In Deutschland Steuerpflichtige sollten sich, wenn sie eine sogenannte Briefkastenfirma in Panama mittels unversteuertem Geld gegründet haben oder Einkünfte mittels der Briefkastenfirma in Panama, also auch aus Kapitalvermögen, nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erklärt haben, unverzüglich im Hinblick auf eine Selbstanzeige fachkundig und professionell rechtlich beraten lassen.

Eine Selbstanzeige ist nach deutschem Recht eine schwierige Rechtsmaterie. Laut einer Pressemitteilung des JUVE Verlages hat der Präsident des Bundesfinanzhofes, Herr Professor Dr. Mellinghoff bereits 2014, also als es noch einfacher war, eine Selbstanzeige abzugeben, damals mitgeteilt, dass nach Ansicht vieler Steuerfahnder mehr als die Hälfte aller Selbstanzeigen rechtlich falsch gewesen seien. Wichtig ist, dass professionelle und fachkundige Hilfe von Betroffenen nachgesucht wird. Juristische Laien sollten eine Selbstanzeige nicht selbst erstellen. In dem Fachbuch „Die Selbstanzeige im Steuerrecht – Anforderungen, Hintergründe und Entwicklung aus behördlicher Sicht“ wird zu Recht ausgeführt, dass fundierte Kenntnisse im Straf- und Steuerrecht für eine Selbstanzeige nicht ausreichend sind. Zu Recht wird dort ausgeführt, dass ein spezifisches Sonderwissen über die „Anforderungen an eine Selbstanzeige“ erforderlich ist.

Das Fachbuch, „die Selbstanzeige im Steuerrecht“ ist erst am 14.12.2015 erschienen. Der Autor des Buches, Herr Regierungsdirektor Eric Neiseke, war langjährig als Führungskraft in der Finanzverwaltung tätig. Herr Regierdungsdirektor Eric Neiseke war unter anderem als Sachgebietsleiter bei einem Sonderfinanzamt für Fahndung und Strafsachen tätig. Auf Grund einer Gesetzesänderung, die am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, ist es seither nochmals schwieriger geworden, eine wirksame Selbstanzeige abzugeben. Bereits 2011 waren die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige verschärft worden. Auf der Kanzleiseite zur Selbstanzeige finden Sie weitere Informationen und mehrere Videos zur Rechtslage: http://www.kanzlei-fathieh.de/Selbstanzeige-Steuerhinterziehung.html.

Seit Montag, den 11.04.2016 wurde dort auch ein YouTube-Kanzleivideo zur Thematik Panama Papers und Selbstanzeige und Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingebunden.

Es gibt eine spezielle Unterseite der Kanzlei zur Verschärfung der Selbstanzeige, welche am 01.0.1.2015 bereits in Kraft getreten ist: http://www.kanzlei-fathieh.de/Selbstanzeige-Gesetzesaenderung.html.

Betroffene, die von der sogenannten „Panama-Papers-Enthüllung“ betroffen sind und die ihre Einkünfte trotz Steuerpflicht in Deutschland nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig gemeldet haben, sollten schnell reagieren und so schnell als möglich eine professionelle und fachkundige Beratung im Hinblick auf eine Selbstanzeige in Anspruch nehmen. Eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige setzt voraus, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt worden ist und auch vollständig und fehlerfrei ist. Idealerweise kontaktieren Sie entweder einen Rechtanwalt oder einen Steuerberater, der gerade im Hinblick auf Selbstanzeigen bereits zahlreiche Fälle bearbeitet hat.

Ich habe viele Selbstanzeigen für meine Mandanten abgeben.

Ich war seit dem Jahr 2010 insgesamt vier Mal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu der Thematik strafbefreiende Selbstanzeigen als Rechtsanwalt zu sehen. Ferner hat mich auch die Zeit Online und das Manager Magazin Online über diese Thematik interviewt und ich wurde in den beiden Medien auch zitiert. Die Zeit Online hatte mich nicht nur über die Selbstanzeige generell interviewt, sondern in diesem Interview auch als Rechtsanwalt über den Prozess von Uli Hoeneß und das damals zu erwartende Strafmaß interviewt.

Wenn gegen Sie bereits ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung aufgrund eines Anfangsverdachtes auf Steuerhinterziehung im Zuge der sogenannten „Panama Papers“-Enthüllung eingeleitet worden ist, sollten Sie schnell einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Steuerstrafrecht kontaktieren und sich dort steuerstrafrechtlich beraten lassen. Ich habe in vielen Steuerstrafverfahren als Rechtsanwalt verteidigt, nicht nur im Bundesland Baden-Württemberg.

Rechtsanwaltskanzlei Kian Fathieh / Rechtsanwalt Kian Fathieh


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