Partner sagt mir nicht, was er verdient - was tun?

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Rund 20 % der deutschen Paare wissen nicht beidseitig vom Gehalt des Partners. "Mir doch egal", könnten Sie sagen und die Sache mit dem Geld nicht so wichtig nehmen. Solange die Liebe zählt und Sie auch nicht hungern, kann das eine gute Einstellung sein. Kommt es jedoch irgendwann zu Scheidung oder Fragen des Kindesunterhalts unter unverheirateten Paaren, ist es von Vorteil, zumindest einmal die Größenordnung dessen zu kennen, was der Partner oder die Partnerin in den Jahren alles auf dem Konto angehäuft haben könnte. Warum dies hilfreich ist, und ob man dies, wenn schon nicht rechtlich erzwingen, auf andere Weise vielleicht herausbekommen kann, lesen Sie hier.

Warum ist das Einkommen oft ein wohlgehütetes Geheimnis?

In einer Partnerschaft, in der beide arbeiten, könnte man annehmen, dass es normal ist, Kenntnis vom Einkommen des anderen zu haben. Schließlich trägt dieses Einkommen zum gesamten Haushaltsbudget bei. Ein Verständnis für das Gehalt des Partners ermöglicht eine präzisere Planung des Haushaltsbudgets und des täglichen Lebens.

Es gibt diverse Gründe, warum das Gehalt unbekannt sein könnte. Einer davon ist so naheliegend, dass man vielleicht gar nicht darauf kommt: Sie haben nie danach gefragt - Ihr Partner von daher auch keinen Anlass gesehen, von sich aus das Thema anzusprechen. Dazu wollen Sie ggf. auch nicht den Anschein erwecken, dass es Ihnen in der Beziehung nur um das Finanzielle geht.

Was aber, wenn Sie gefragt haben und keine Antwort bekamen? Dann könnte es folgende Gründe geben:

  • Der Partner könnte sich für sein Einkommen schämen, falls es niedriger ist als erwartet. Er könnte befürchten, dass Sie ihm die Fähigkeit absprechen, für den Familienunterhalt zu sorgen. 
  • Oder er möchte vermeiden, dass Sie zu kostspieligen Ausgaben animiert werden, sollte sein Einkommen höher sein als angenommen.
  • Ein weiterer Punkt könnte sein, dass der Partner Verhaltensmuster von seinen Eltern übernommen hat. In vergangenen Zeiten, als meist die Männer das Einkommen erwirtschafteten, war es nicht üblich, über das Gehalt zu reden. Sowohl Männer als auch Frauen gingen davon aus, dass es der Männer Pflicht sei, für den Lebensunterhalt zu sorgen. Warum sollte sich diese Haltung also heute ändern?

Warum sollte man das Gehalt des Partners kennen?

Zum einen betrifft dies eine gewisse Planungssicherheit - was können wir uns leisten, was nicht? Im Alltag tätigt jeder Partner Ausgaben für Einkäufe oder Überweisungen, und allein aus Fairnessgründen sollte man einschätzen können, wer gemäß seines Einkommens welchen Anteil an der Miete oder den KiTa-Gebühren tragen sollte. Auch oder gerade wenn Sie ein drittes Konto haben, worauf jeder von Ihnen monatlich einzahlt, um gemeinsame Ausgaben vorzunehmen.

Man muss dabei nicht gleich an Scheidung und Unterhalt denken. Im Zweifel haben Sie im Ernstfall ein Auskunftsrecht gegenüber dem Partner, und müssen entsprechende Unterlagen auch vor Gericht einreichen, um z.B. die Höhe des Verfahrenswertes ermitteln lassen zu können.

Sollte sich der Partner dort aber "arm rechnen", würden Sie das in Kenntnis seines Gehalts merken und entsprechend reagieren können. Insbesondere beim Zugewinn geht es um das Ersparte, beim Kindesunterhalt in Sonderfällen auch, und wenn Ihr Partner jahrelang 3000 EUR netto verdient hat, Sie von keinen größeren Investitionen wissen während der Ehe, und zur Scheidung bekannt gibt, er sei mittellos, liegt der Verdacht nahe, dass finanzielle Mittel beiseite geschafft worden sein könnten.

Unter normalen Umständen würden Sie schließlich vom Mehr des Partners an Vermögen profitieren, wenn Sie selbst im Vergleich zum Hochzeitsdatum kaum Zuwächse hatten. Deswegen lohnt es sich, das Gehalt des Partners zu kennen.

Könnte man nicht einfach zuhause nach der Lohnabrechnung stöbern?

Es gibt die Möglichkeit, dass Sie auf den Gedanken kommen, die Lohnabrechnung, Bankauszüge oder den Arbeitsvertrag Ihres Partners zu durchsuchen. Dieses Vorgehen ist jedoch mit Blick auf das Briefgeheimnis, den Schutz persönlicher Daten und das Recht auf Privatsphäre des Partners heikel. Dokumente, die offen zugänglich sind, können Sie sicherlich ohne Bedenken betrachten. Es wäre jedoch ratsam, sich davon abzuhalten, versiegelte Aufbewahrungsorte zu öffnen oder Post zu durchwühlen, die an Ihren Partner adressiert ist.

Einkommenssteuererklärung gibt genau Aufschluss

In der Ehe kann es steuerlich günstig sein, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen. Als Ehepaar profitieren Sie vom steuerlich vergünstigten Ehegattensplitting und zahlen weniger Steuern, als wenn Sie einzeln veranlagt würden. Mit Kindern müssen Sie ohnehin eine Steuererklärung machen. Bei der Zusammenveranlagung muss also entweder der Steuerberater, wenn Sie einen haben dafür, Ihnen beiden ein Exemplar seines Werks vorlegen können, oder Sie selbst erstellen die Erklärung und fragen so nach den Gehaltszetteln des Partners. Erstellt der Partner die Erklärung, bleibt das Problem natürlich eines.

Kann man die Auskunft während der Ehe rechtlich durchsetzen?

Eheleute sind rechtlich dazu verpflichtet, einander über ihre finanzielle Lage zu informieren. Laut § 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Ehepartner durch eigene Arbeit und Vermögen zum angemessenen Unterhalt der Familie beitragen. Zudem besteht gemäß § 1353 BGB eine Verantwortung innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft, die auch eine gegenseitige Auskunft über wesentliche Vermögenswerte einschließt, um den Unterhaltsanspruch festzulegen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass außerhalb eines Gerichtsprozesses die Vorlage von Belegen oder eine eidesstattliche Versicherung nicht zwangsläufig gefordert werden kann, da dies dem Vertrauensgrundsatz in einer Ehe widersprechen würde (BGH, FamRZ 2011, 21). Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte eine zwangsweise Vollstreckung gegen den Partner zwar notwendig werden, was vermutlich aber das Ende der Ehe bedeuten würde.

Nach der Trennung ändert sich bekanntlich die rechtliche Lage: Der Anspruch auf Auskunft über Einkommen und Vermögen wird dann durch § 1361 Abs. IV BGB und nach der Scheidung durch § 1580 BGB geregelt. In diesem Fall sind die Ehegatten verpflichtet, auf Anfrage detaillierte Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse zu geben. Dann könnte es jedoch schon zu spät sein, wenn der andere glaubt, sein Geld irgendwie retten zu müssen.

Ich kenne das Gehalt des Ex-Partners nicht, aber fordere Unterhalt, was tun?

Wie viel Ihr Ex-Partner verdient, entzieht sich oft genauso einer Kenntnis wie die Angabe, wo er oder sie wohnt. In so einem Fall helfen wir Ihnen, mit einer Auskunftsaufforderung an die Gegenseite, die notwendigen Informationen ganz einfach zu beschaffen.

Möchten Sie demnach Unterhalt berechnen, bieten wir Ihnen einen besonderen Service an. Sie können unser Online-Formular, wahlweise auch ein PDF, mit Ihren Angaben ausfüllen und hören dann von uns am Telefon und noch einmal schriftlich einen Kostenvorschlag. Sie beauftragen dadurch also noch keine Berechnung. Sollten Sie den Preis ganz okay finden, können Sie dies jedoch tun.

Unsere Berechnungen sind höchstgradig professionell, rechtssicher und bei Vorliegen aller Informationen auch recht schnell bei Ihnen. Gerne helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit mit Schwerpunkt Familienrecht.

Hier geht's zu unserem Online-Unterhaltsformular:

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Selbstverständlich können Sie bei uns auch Ihre Scheidung beantragen - gerne senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular zur Vereinbarung eines ersten kostenfreien Gesprächs.

Ihr

Oliver Worms

Foto(s): Bild erstellt mit KI-generierter Grafik von OpenAI

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